Bewerbungen für das Wintersemester

Das CJFA bietet den Studierenden drei verschiedene Studienvarianten an

Jurist zu sein, bedeutet vor allem, das Recht seines eigeneLandes zu kennen.
Deutsch-französischer Jurist zu sein bedeutet
hingegen, zwei verschiedene Rechtssysteme zu kennen und sowohl in Frankreich als auch in Deutschland arbeiten zu können.

Das CJFA bietet als einzige universitäre Einrichtung auf deutschem Boden den Studierenden die Möglichkeit, alle für eine Ausbildung im nationalen Recht erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen und sich gleichzeitig im Recht des Nachbarlandes zu spezialisieren. Das Recht des Nachbarlandes wird somit nicht anstelle des eigenen Rechts, sondern zusätzlich parallel zu diesem behandelt.

Den Studierenden stehen hierfür drei Varianten offen. Alle diese Varianten beginnen mit dem Studium des französischen und deutschen Rechts am Centre Juridique Franco-Allemand der Universität des Saarlandes; das dritte Jahr schließt einen kompletten (Variante A und C) oder teilweisen Aufenthalt in Frankreich mit ein. Eines vorweg: Die Wahl einer Variante hat keinerleiAuswirkungen darauf, wo, das heißt in welchem Land, der zukünftige Beruf ausgeübt wird.

VARIANTE A :

Diese Variante richtet sich an Studierende, die in erster Linie den Erwerb einer französischen Berufsqualifikation anstreben, und einen französischen concours vorbereiten möchten.
Sie wird daher gewöhnlich von Studierenden gewählt, die ein französisches Abitur haben oder die vorrangig eine französische Juristenausbildung wünschen. Den Unterricht der Variante A zu besuchen bedeutet aber keineswegs, ausschließĺich in Frankreich arbeiten zu müssen, im Gegenteil: Diese Variante ermöglicht es den französischen oder den deutschen Arbeitsmarkt zu wählen. Damit dies gewährleistet werden kann, ist mehr als ein Drittel des Stundenumfangs der französischen Licence ausschließlich der Lehre des deutschen Rechts gewidmet.

Das dritte Jahr der Licence findet in Frankreich statt.

Variante A kann in Partnerschaft mit drei französischen Universitäten gewählt werden: der Université de Lorraine (integrierter Studiengang in Partnerschaft mit der Deutsch-Französischen Hochschule mit Doppelabschluß der Licence), der Université Paris II-Assas (Studiengang, der mit dem Programm BerMüPa in Verbindung steht) oder der Université de Strasbourg (in Verhandlung).

Bewerber, die die Variante A wählen, müssen sich vor dem 15. Mai bei der jeweiligen französischen Partneruniversiät (Lorraine /Paris II / Strasbourg) und am CJFA bewerben.

Für eine Bewerbung muss das elektronischen Formular des CJFAausgefüllt, sowie zwei schriftliche Bewerbungsunterlagen an die gewählte Partneruniversität und das CJFA gesendet werden.

VARIANTE B :

Diese Variante richtet sich an Studierende, die in erster Linie den Erwerb einer deutschen Berufsqualifikation mit dem Ziel der ersten juristischen Staatsprüfung anstreben.

Variante B ist zugleich die einzige Variante, die vollständig auf das Staatsexamen vorbereitet, welches Zugangsvoraussetzung für den deutschen juristischen Arbeitsmarkt ist. Mit Erhalt der französischen Licence ist aber auch ohne weiteres eine Berufsausübung in Frankreich möglich. Variante B ermöglicht es daher die Licence des französischen Rechts parallel zum vollständigen Studium der deutschen Rechtswissenschaft zu erwerben. Das dritte Jahr findet in Saarbrücken und Saargemünd/Metz statt.

Die Bewerbung für diese Variante besteht aus zwei verschiedenen Bewerbungen: einer Bewerbung beim CJFA, die vor dem 15. Juli eingegangen sein muss  (formulaire de candidature électronique + schriftliche Bewerbungsunterlagen), sowie einer Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, welche ebenfalls vor dem 15. Juli eingegangen sein muss.

VARIANTE C :

Bewerber, die die ersten beiden Jahre der Licence am CJFA absolvieren, und ihr Studium im dritten Jahr der Licence (L3) an einer französischen Universität ihrer Wahl fortsetzen möchten (dies kann auch eine der Partneruniversitäten der Variante A sein), haben die Möglichkeit, sich für die Variante C zu bewerben. Das Programm dieser Variante basiert auf den Lehrveranstaltungen der Variante A, die Einschreibungen und die Bewerbungen erfolgen jedoch nach den Bedingungen der Variante B.

Variante C richtet sich unter anderem auch an Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen.

Achtung: Die Bewerbungsunterlagen für Variante C müssen alle für die Variante A erforderlichen Unterlagen enthalten, und um die Ergebnisse des Abiturs ergänzt werden. Anhand der Zeugnisse aus 1ère und terminale werden die Bewerber zu einem eventuellen Bewerbungsgespräch eingeladen, welches im Juni in Straßburg stattfindet.

Bei Fragen zur Vorgehensweise bei der Bewerbung, erreichen Sie das Sekretariat des CJFA per Email (cjfa[at]uni-saarland.de) oder unter folgender Telefonnummer: 00 49 681 302 2121.

Sprachkurs in Paris

Sprachkurs in Paris

Sie finden anbei eine Information über einen Sprachkurs in Paris vom 16.-30.08.2014. Für DFH-Studierende gibt es einen speziellen Tarif: Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf 300 €.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte den Organisator, Herr Dr. H.
Harder (herhar@hotmail.com).

AFFICHETTE

DEPLIANT

Einschreibung DFH 2014-2015

Einschreibung DFH 2014-2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie, dass die Einschreibungen und Rückmeldungen Ihrer Studierenden bei der DFH für das akademische Jahr 2014-2015 ab dem 2. Mai 2014 beginnen können.

Wie gewohnt müssen sich die DFH-Studierenden zwischen dem 2. Mai 2014 und dem 30. September 2014 (verbindliche Deadline) und ausschließlich online auf unserer Webseite www.dfh-ufa.org einschreiben bzw. rückmelden.

Diese Einschreibung bzw. Rückmeldung betrifft alle Studierenden Ihres integrierten Studiengangs, die sich in der Partnerlands- oder Drittlandsphase sowie in der Inlandsphase befinden. Für die trinationalen Studiengänge müssen sich die Studierenden der Drittlandhochschule für ein „Heimatland“ zwischen Frankreich und Deutschland entscheiden und sich an der entsprechenden Hochschule einschreiben.

Das Einschreibe- und Rückmeldeformular ist auf unserer Webseite www.dfh-ufa.org unter „Studierende“ dann „Einschreibung“ verfügbar. Das Verfahren ist das gleiche wie im letzten Jahr. Detaillierte Erläuterungen hierzu sind an oben erwähnter Stelle unserer Webseite zugänglich.

Für die Studierenden, die erst nach dem 30. September 2014 ausgewählt werden und deren Aufnahme bei der DFH zum Sommersemester 2015 erfolgt, besteht die Möglichkeit, sich zwischen dem 15. Januar und dem 31. März 2015 bei der DFH einzuschreiben.

Ich möchte Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen:

1) FRISTEN

Die Einschreibungsphase beginnt am 2. Mai 2014 und endet am 30. September 2014. Diese Deadline ist absolut verbindlich und rechtskräftig. Es werden keine Ausnahmen gewährt. Die Studierenden, die bei der DFH bis zum 30. September 2014 nicht eingeschrieben bzw. rückgemeldet sind, haben keinen Anspruch auf die Mobilitätsbeihilfe der DFH für 2014-2015. Die Studierenden, die sich in der Inlandsphase befinden, müssen sich ebenfalls einschreiben bzw. rückmelden.

2) HINWEISE FÜR IHRE STUDIERENDEN BEIM AUSFÜLLEN DES FORMULARS

–    Unterschied zwischen einer Einschreibung und einer Rückmeldung: die Einschreibung betrifft die Studierenden, die sich zum ersten Mal bei der DFH einschreiben oder die Studierenden, die sich in einen neuen Studiengang einschreiben. Zum Beispiel: ein Studierender, der bereits einen Bachelorstudiengang unter dem Dach der DFH absolviert hat und in 2014-2015 einen Masterstudiengang auch unter dem Dach der DFH beginnt, muss sich im entsprechenden Masterstudiengang neu einschreiben und wird somit eine neue Matrikelnummer erhalten.
Die Rückmeldung betrifft die Studierenden, die in 2013-2014 bereits bei der DFH eingeschrieben waren und sich in 2014-2015 im selben Studiengang rückmelden (zum Beispiel 2. oder 3. Jahr des Bachelorstudiengangs).

–    Wahl der Heimathochschule:  es geht um die Hochschule, bei der sich der Studierende beworben hat und die ihn in diesen Studiengang aufgenommen hat. Wenn Sie Ihre Studierenden über die Einschreibung bei der DFH informieren, teilen Sie ihnen ihre Heimathochschule mit.

–    Partnerhochschule: es geht um die Hochschule, an der der Studierende die Auslandsphase absolviert (betrifft das Studium an der Partnerhochschule aber auch ein obligatorisches Praktikum im Partnerland).

–    Drittlandhochschule: betrifft nur die trinationalen Kooperationen.

–    Wahl des Studiengangs: wenn der Studierende seine Heimathochschule gewählt hat, können verschiedene Programme zur Auswahl erscheinen. Der Studierende muss darauf achten, das richtige Programm zu wählen, das heißt die richtige Partnerhochschule aber auch den richtigen Abschluss (der Name des Abschlusses erscheint für jedes Programm).

3) PRÜFUNG UND VALIDIERUNG DER EINSCHREIBUNGEN UND RÜCKMELDUNGEN

Ab dem 1.06.2014 werden Sie die Einschreibungen und Rückmeldungen Ihrer Studierenden unter „Infos online“ auf unserer Webseite www.dfh-ufa.org überprüfen können. Genauere Informationen zur Validierung der Namensliste der Studierenden und der Zahlen erhalten Sie in Kürze.

4) STUDIERENDENBERICHT

Wie gewohnt ist das Rückmeldeformular mit dem Formular „Studierendenbericht“ verbunden. Dies bedeutet, dass die Studierenden, die sich in 2013-2014 im Partner- oder Drittland aufhielten, sich für 2014-2015 erst rückmelden können, wenn sie den Studierendenbericht 2013-2014 ausgefüllt haben. Die Studierenden, die ihren Bericht noch ausfüllen müssen, werden darüber bei ihrer Rückmeldung benachrichtigt, sobald sie ihren Namen, Vornamen und Geburtsdatum eingegeben haben. Erst nach Erstellung des Berichtes haben sie Zugang zum Rückmeldeformular für 2014-2015. Die Validierung des Studierendenberichtes gilt jedoch nicht als Rückmeldung!

Es sollten alle Studierenden, die sich 2013-2014 in der Auslandsphase befanden, den Studierendenbericht ausfüllen, auch wenn sie mit dem Studium bereits fertig sind und sich nicht mehr bei der DFH rückmelden müssen. Wie Sie bereits wissen, sind die Studierendenberichte nämlich Teil der Evaluation der DFH-Studiengänge. Deshalb ist es wichtig, Meinungen und Kommentare aller Studierenden eines Studiengangs für die Evaluation zu erhalten.

5) BITTE UM WEITERLEITUNG AN IHRE STUDIERENDEN

Bitte leiten Sie diese Informationen an alle Studierenden Ihres integrierten Studiengangs, die sich in 2014-2015 in der Inlands-, Partnerlands- und Drittlandsphase befinden, weiter. Ich bitte Sie, diese ausdrücklich auf den absolut verbindlichen und unabänderbaren Charakter der Fristen hinzuweisen, sie aber auch daran zu erinnern, dass die Mobilitätsbeihilfen umso schneller überwiesen werden, je schneller alle Studierenden eines Studiengangs eingeschrieben sind und Sie als Programmbeauftragte/r dadurch die detaillierte Studierendenliste validieren können.

Bitte empfehlen Sie auch Ihren Studierenden, unsere FAQ (Häufig gestellte Fragen) zu lesen: http://www.dfh-ufa.org/fileadmin/Dateien/Studierende/Downloadcenter/faq/FAQ_D_190912.pdf

6) ANSPRECHPARTNER BEI DER DFH

Bei technischen Problemen stehen die Mitarbeiter der EDV-Abteilung (edv@dfh-ufa.org), bei allgemeinen Fragen zu Einschreibung und Rückmeldung stehen Frau Boeglen (boeglen@dfh-ufa.org) und ich (dinter@dfh-ufa.org) gerne zur Verfügung.

Sprachkurs in Paris

Université d’été franco-allemande et colloque du 10 au 14 septembre 2014

Une Université d´été est organisé à Paris du 10 au 14 septembre 2014 par les universités de Lorraine, Paris 1 Panthéon-Sorbonne, Paris Ouest-Nanterre-La-Défense et l´université allemande des sciences administratives de Spire.

L´université d´été se compose d´un colloque franco-allemand autour du sujet „Droit électoral et Démocratie – Regards comparés France-Allemagne“, des ateliers de travail, d´un programme culturel et des nombreuses possibilités de rencontre.

L´inscription pour cet évènement (ou une partie) et dès lors possible sur le site:

www.droit-allemand.org

Les doctorants peuvent bénéficier d´une bourse de 450 Euros maximum de notre part pour payer le transport et l´hébergement, si l´inscription est effectuée avant le 20 juillet 2014 (20 bourses sont disponibles). Après, le montant de la bourse est à 200 Euros maximum. La participation à l´évènement lui-même est gratuite (pas de frais d´inscription).

[gview file=“http://www.cjfa.eu/wp-content/uploads/2014/07/Programme-universite769Ete76925062014.pdf“]
[gview file=“http://www.cjfa.eu/wp-content/uploads/2014/07/ProgrammeColloque25062014.pdf“]

Bijus Dissertationspreis 2024

Auch dieses Jahr vergibt das Centre juridique franco-allemand der Universität des Saarlandes erneut den Bijus Dissertationspreis. Der Preis zeichnet rechtswissenschaftliche Dissertations- oder Habilitationsschriften im französischen Recht oder in der deutsch-französischen Rechtsvergleichung in deutscher Sprache aus. Die Dotierung des Preises beträgt jeweils 1000 €.

Folgende Bewerbungsbedingungen gelten für den Dissertationspreis:
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2024. Zur Bewerbung können Dissertations- und Habilitationsschriften eingereicht werden, welche zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Mai 2024 abgeschlossen und begutachtet worden sind.
Alle weiteren Informationen finden sich auf bijus.eu. Fragen können jederzeit an prixbijus@cjfa.eu gerichtet werden.

Treffen bezüglich des Frankophonie-Stipendiums

Treffen bezüglich des Frankophonie-Stipendiums

Am 14. Dezember 2022 um 14h kamen an der Universität des Saarlandes der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Jens Diener, der Dekan der juristischen Fakultät, Prof. Dr. Christoph Gröpl, die Direktoren des Centre juridique franco-allemand (CJFA), Prof. Dr. Philippe Cossalter und Prof. Dr. Julien Dubarry, und der Vize-Dekan der juristischen Fakultät der Universität von Montréal, Prof. Dr.  Michel Morin sowie Studierende der ersten beiden Studienjahre zusammen, um die Anfang 2022 geschlossene Hochschulkooperation zwischen der Universität des Saarlandes und der renommierten Université de Montréal zu begehen. Anlass hierzu gab die Rückkehr der ersten Studenten, die nach Montréal, Kanada entsandt wurden. Einleitend rief Herr Prof. Gröpl den anwesenden Gästen die bedeutenden Beziehungen zwischen der Frankophonie und der Universität des Saarlandes in Erinnerung. Daran anschließend bedankte sich Herr Prof. Cossalter bei Herrn Dr. Diener für die Finanzierung des Frankophonie-Stipendiums, das den zukünftigen Austausch zwischen beiden Universitäten sowie die Entsendung weiterer Studierenden nach Kanda finanziell absichert. Indes hob Prof. Julien Dubarry hervor, dass das CJFA nicht nur den Austausch mit der Region Québec betreibt, sondern überdies mit der renommierten Pariser Anwaltsschule (Ecole de Formation du Barreau (EFB)) kooperiert. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit besteht für angehende deutsche Juristen die Möglichkeit eine Station ihres Referendariats in Paris zu absolvieren; im Gegenzug können französische élèves-avocats der EFB eine Station ihrer Ausbildung im Saarland mit begleitenden Veranstaltungen am CJFA und am saarländischen Oberlandesgericht absolvieren. Weiterhin unterstrich der Staatssekretär, Herr Dr. Diener, seinerseits die Bedeutung des CJFA für die deutsch-französische Juristenausbildung im Saarland und kündigte die Fortführung des Frankophonie-Stipendiums in den nächsten zwei Jahren aus Haushaltsmitteln des saarländischen Landtages an. Daran schloss sich ein Grußwort von Prof. Michel Morin an, welcher die Universität de Montréal vorstellte und ihren exzellenten Ruf herausstellte. Abschließend bedankten sich die entsandten Studenten, William Nick Strebert und Riad Sadki, bei den anwesenden Professoren sowie dem Herrn Staatssekretär, die ihnen diese Erfahrung ermöglicht haben und teilten ihre Eindrücke, die sie in Kanada sammeln durften, mit den anwesenden Gästen.

Studienaufenthalt in Montreal für zwei ehemalige Studenten des CJFA

Studienaufenthalt in Montreal für zwei ehemalige Studenten des CJFA

Das Centre juridique franco-allemand (CJFA), die Juristische Fakultät der Universität des Saarlandes und die Université de Montréal haben für 2021 eine neue Partnerschaft vereinbart. Vor diesem Hintergrund wurden nun zwei Studierende – Riad Sadki und William Nick Strebert – nach Montréal entsendet, um die trinationale Zusammenarbeit mit Leben zu füllen. Nach dem Abschluss des deutsch-französischen Grundstudiums an der Université de Lorraine widmen sie sich nun ihrer Schwerpunktbereichsausbildung. Der französische Schwerpunkt ist als Besonderheit der juristischen Ausbildung an der Universität des Saarlandes hervorzuheben. Im Rahmen des Mitacs Globallink-Programms fertigen die Studierende ihre Seminararbeit in Montréal, Québec an. Dieses Programm richtet sich an Absolventen des ersten Universitätszyklus, denen es ermöglicht wird, unter der Aufsicht kanadischer Professoren an juristischen Themen zu forschen. Die Finanzierung übernahm einerseits das saarländische Justizministerium andererseits die Mitacs-Stiftung. Die Professoren Pascale Dufour sowie Cathérine Piche begleiten die Studierenden bei ihren Recherchen. Letztere wurde seit ihrer Ernennung an den obersten Gerichtshof in Québec von Herrn Prof. Pierre Larouche ersetzt.
Vor Ort setzt sich Riad Sadki eingehend mit dem Prinzip der Rechtssicherheit sowie deren Umsetzung in den verschiedenen Jurisdiktionen auseinander. William Nick Strebert beschäftigt sich seinerseits mit Fragestellungen des Investorenschutzes und der Schiedsgerichtsbarkeit, welche das 2017 beschlossene Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) aufwirft. Überdies erhalten die Studierende erste Einblicke in das kanadische Recht und müssen sich erstmals mit den Rechtssystem des Common Law auseinandersetzen. Herauszustellen ist insbesondere die Teilnahme an der Einweihung einer traditionellen Wandmalerei anlässlich des kanadischen Tages der Wahrheit und Versöhnung mit den Ureinwohnern. Letztere gaben den saarländischen Studierenden einen Einblick in ihre Kultur und Bräuche. Dieser Aufenthalt weitet den Blick der Studierenden und sie kehren mit einer fundierten Perspektive auf das deutsche sowie französische Recht zurück, das sie in ihrem weiteren Werdegang fruchtbar machen können.

Zusammenarbeit zwischen der Universität des Saarlandes und der Universität Vilnius

Zusammenarbeit zwischen der Universität des Saarlandes und der Universität Vilnius

Am 23. Februar 2022 ist Professor Philippe Cossalter, Direktor des Centre juridique frano-allemand, zu Besuch bei einem Partner der Universität des Saarlandes, der renommierten Universität Vilnius. Im Februar 2019 hatten wir mit dem Dekan Tomas Davulis die Unterzeichnung eines Erasmus-Abkommens vereinbart. Ab Juni 2019 war unsere Annäherung mit der Teilnahme von Prof. Cossalter an der 15. deutsch-französisch-litauischen Sommeruniversität besiegelt, die in diesem Jahr mit dem Treffen des Nanterre Network mit unseren Kollegen der Universitäten Paris Nanterre und Postdam korrespondierte. Nachdem die Pandemie diese Dynamik unterbrochen hatte, mussten wir den Austausch wieder aufnehmen.

Dies ist mit dem Treffen von Philippe Cossalter mit dem Prodekan für Studienangelegenheiten der juristischen Fakultät von Vilnius Haroldas Šinkūnas gelungen. Es wurden gute Perspektiven für die Zusammenarbeit besprochen, angefangen mit der Erneuerung unseres Erasmus-Abkommens und seiner entschlossenen Umsetzung.

Treffen im Februar 2022 zwichen Prof. Dr.  Haroldas Šinkūnas, Vizedekan der Juristische Fakultät Vilnius und Prof. Dr. Philippe Cossalter
Treffen im Februar 2022 zwichen Prof. Dr. Haroldas Šinkūnas, Vizedekan der Juristische Fakultät Vilnius und Prof. Dr. Philippe Cossalter
Frankophonie-Stipendium

Frankophonie-Stipendium

Am Donnerstag, dem 27. Januar 2022, überreicht Roland Theis , Staatssekretär für Justiz des Saarlandes, dem Präsidium der Universität, der Dekanin der Juristischen Fakultät der Universität des Saarlandes und den Direktoren des CJFA offiziell die Urkunde, die die Zusage des Justizministeriums symbolisiert, ein Frankophonie-Studium in Höhe von 10.000 Euro zu finanzieren.

Das Frankophonie-Studium wird ab 2022 jedes Jahr zwischen mehreren Studenten aufgeteilt, die ein Studium der Rechtswissenschaften in einem französischsprachigen Land außerhalb Frankreichs und der Großregion absolvieren möchten.

Die ersten Stipendien könnten dazu beitragen, unsere reiche Zusammenarbeit mit der renommierten Université de Montréal zu unterstützen.

Unser Dank gilt dem Staatssekretär für Justiz für seine unermüdliche Unterstützung.

In Anwesenheit von (von links nach rechts) Prof. Dr. Cornelius König, Vizepräsident für Internationalisierung und Europa, Prof. Dr. Philippe Cossalter, Direktor des Centre juridique franco-allemand, Roland Theis, Staatssekretär für Justiz und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten des Saarlandes, Prof. Dr. Anne-Marie Matusche-Beckmann, Dekanin der @Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Julien Dubarry, Direktor des Centre juridique franco-allemand.
Onlinesprachkurse für Studierende der DFH

Onlinesprachkurse für Studierende der DFH

ie Deutsch-Französische Hochschule und die Deutsch-Uni Online (DUO) bieten kostenfreie Online-Sprachkurse für Ihre Studierenden an.
Die Online-Sprachkurse der DUO:

  • trainieren alle Sprachfertigkeiten
  • bereiten auf das Studium an der Partnerhochschule vor
  • führen in wissenschaftliche Arbeitstechniken ein
  • vermitteln Fachsprache und -wissen für das Studienfach
  • stellen das deutsche oder französische Hochschulsystem vor

Muttersprachliche Tutoren begleiten den Lernprozess der Studierenden. 

Für mehr Informationen:

Registrierung für einen DUO Kurs:

  1. Gehen Sie auf die DUO Seite www.deutsch-uni.com/dfh > Anmeldung.
  2. Geben Sie bitte Ihre Hochschule und Ihren Studiengang an.
  3.  Wählen Sie das gewünschte DUO-Modul und Ihren gewünschten Kursstarttermin. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihren Benutzerdaten.
  4. Deutschlernende legen bitte die DUO-Kurseinstufung unter DUO Shop > Meine Daten ab.

Französischlernende bitten wir, uns Ihren letzten Sprachnachweis für Französisch zuzuschicken. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verbindliche Teilnahmebestätigung für Ihren gewünschten Kurs.

Vergabe eines Exzellenz-Stipendiums der Graduiertenförderung der Hochschulen des Saarlandes an Felix Schubert, Promotionsstudent unter einer cotutelle an der Universität des Saarlandes und der Universität Paris II Panthéon-Assas

Vergabe eines Exzellenz-Stipendiums der Graduiertenförderung der Hochschulen des Saarlandes an Felix Schubert, Promotionsstudent unter einer cotutelle an der Universität des Saarlandes und der Universität Paris II Panthéon-Assas

Ab November 2020 erhält Felix Schubert für die Dauer eines Jahres ein Abschlussstipendium der Graduiertenförderung der Hochschulen des Saarlandes (GraduSaar) zur Förderung seines Promotionsstudiums im Bereich des vergleichenden öffentlichen Rechts.

Seine juristische Ausbildung begann er 2011 mit einem Doppelstudium am Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA), der Universität des Saarlandes und der Universität Lothringen, welches er 2014 mit einer Licence abschloss. Anschließend verbrachte er ein Auslandsjahr an der Universität Paris II Panthéon-Assas, wo er 2015 eine Maîtrise im Internationalen Recht erhielt, bevor er nach Deutschland zurückkehrte. 2016 wurde ihm eine Bachelor of Laws im französischen Recht der Universität Potsdam verliehen. Ein Jahr später legte er sein Erstes Staatsexamen in Berlin/Brandenburg ab. Seit 2017 promoviert Felix Schubert unter einer cotutelle an der Universität des Saarlandes und der Universität Paris II Panthéon-Assas und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Französisches Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Cossalter an der Universität des Saarlandes. Felix Schubert verfasst seine Dissertation zu dem Thema „Der Staat als Partei von Schiedsverfahren: Vergleich Deutschland – Frankreich“ auf Französisch. Sein 2018 begonnenes Referendariat schloss er 2020 mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Neben seiner juristischen Ausbildung veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Französisch und Englisch zum deutschen Öffentlichen Recht. Seit 2017 unterrichtete und unterrichtet er außerdem deutsches Recht an den Universitäten des Saarlandes, Lothringen und Nizza Sophia-Antipolis. Seit dem Frühjahr 2020 führt Felix Schubert seine Forschungen in Paris fort.

Das 2020 neu aufgelegte Exzellenz-Stipendium GraduSaar wird auf Grundlage der Bestenauslese vergeben. Gefördert werden vor allem kooperative Promotionsverfahren, bei denen das wissenschaftliche Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.

Erweiterung des CJFA-Teams

Erweiterung des CJFA-Teams

Frau Laura Jaillet, Staatsanwältin, wird zum 1. September 2020 an die juristische Fakultät der Universität des Saarlandes abgeordnet. Frau Jaillet wird nebenberuflich als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Amtsgericht 4.0 – Digitalisierung der Justiz“ am Lehrstuhl für Zivilprozessrecht und Deutsches und Europäisches Sozialrecht von Prof. Dr. Stefan Weth arbeiten. 

Frau Jaillet wird auch für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Rechtsanwaltskammer Paris, dem Justizministerium des Saarlandes, der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes und der Universität des Saarlandes sowie der Ecole de formation du barreau de Paris (EFB) am Centre juridique franco-allemand zuständig sein. Diese Abkommen betreffen zum einen die Erstausbildung deutscher Referdare und der angehenden Rechtsanwälte der Pariser Anwaltsschule, zum anderen die Fortbildung französischer Juristen im deutschen Recht und deutscher Juristen im französischen Recht.

Frau Jaillet studierte französisches und deutsches Recht am Centre Juridique Franco-Allemand und an der Universität des Saarlandes. Sie war Referendarin am Kammergericht in Berlin. Im Jahr 2018 wurde sie als Stellvertretende Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Offenburg vereidigt. Seit dem 1. September 2020 ist sie Staatsanwältin im Saarland, was ihre Abordnung an die Universität des Saarlandes ermöglichte.

Leitfaden des „BIJUS Dissertationspreis“ des Centre juridique franco-allemand der Universität des Saarlandes BIJUS Dissertationspreis –  Preisverleihung 2020

Leitfaden des „BIJUS Dissertationspreis“ des Centre juridique franco-allemand der Universität des Saarlandes BIJUS Dissertationspreis – Preisverleihung 2020

Artikel 1

Der „BIJUS Dissertationspreis“ des Centre juridique franco-allemand der Universität des Saarlandes zeichnet rechtswissenschaftliche Dissertations- oder Habilitationsschriften im französischen Recht oder in der deutsch-französischen Rechtsvergleichung in deutscher Sprache aus.

Es werden keinerlei Bedingungen an die Nationalität des Kandidaten oder die Universität, an welcher die Dissertation erfolgte, gestellt.

Artikel 2

Die Zusammensetzung der Jury des „BIJUS Dissertationspreises“ wird durch die Direktoren des Centre juridique franco-allemand der Universität des Saarlandes bestimmt.

Die Zusammensetzung wird bei Eröffnung des Bewerbungsverfahrens bekanntgegeben.

Artikel 3

Die Dissertation des Preisträgers wird mit dem Titel „Erster BIJUS Dissertationspreis des Centre Juridique Franco-Allemand“ ausgezeichnet. Diesen darf der Preisträger auf jedem Exemplar seiner Dissertation nutzen.

Der Preisträger erhält ein Preisgeld von 1000 Euro.

Die Jury des „BIJUS Dissertationspreises“ kann einen oder mehrere „Dissertationspreise“ verleihen.

Die Dissertation des Preisträgers eines einfachen „Dissertationspreises“ wird mit dem Titel „BIJUS Dissertationspreis des Centre juridique franco-allemand“ ausgezeichnet. Diesen darf der Preisträger auf jedem Exemplar seiner Dissertation nutzen.

Kommt die Jury zu dem Schluss, dass keine der eingereichten Dissertationen den Anforderungen der Verleihung eines ersten Preises genügt, kann sie entscheiden lediglich einen einfachen „Dissertationspreis“ zu verleihen.

Artikel 4

Bewerbungen für den „BIJUS Dissertationspreis“ des Centre juridique franco-allemand können ab dem 1. Februar 2020 eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2020.

Zur Bewerbung können Dissertations- und Habilitationsschriften eingereicht werden, welche zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. Mai 2020 beendet worden sind.

Die Preisverleihung erfolgt im Laufe des Kalenderjahres 2020.

Artikel 5

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

  • ein Bewerbungsschreiben, welches eine Adresse, sowie den Namen und Vornamen des Kandidaten beinhaltet
  • einen Lebenslauf
  • zwei maschinengeschriebene Exemplare der Dissertation
  • ein digitales Exemplar der Dissertation (zu senden an bijusdissertationspreis@cjfa.eu)
  • die Gutachten zur Arbeit
  • die Niederschrift der Disputation.

Die Dokumente werden einbehalten.

Die Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden:

Centre juridique franco-allemand

Prof. Dr. Philippe Cossalter

BIJUS Dissertationspreis

Universität des Saarlandes

Campus A5.4

D-66123 Saarbrücken

Mit unterstützung von :

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Onlinesprachkurse für Studierende der DFH

Kostenlose Online-Sprachkurse der DUO

Alle Studenten der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) können kostenlos Online-Sprachkurse der Deutsch-Uni Online (DUO) absolvieren.

Den Studenten der DFH wird somit die Möglichkeit geboten, sich in der jeweils anderen Sprache zu verbessern.

Um an dem Programm teilzunehmen klicken sie auf den Link der im Flyer angegeben ist (www.deutsch-uni.com/dfh) und füllen sie dort das Formular aus.