Deutscher Jurist*in mit französischer Rechtskompetenz werden – am CJFA

Das CJFA bereitet künftige Jurist*innen nicht nur auf das Staatsexamen – sondern auch auf die Karriere vor.

Wir bilden Jurist*innen mit zusätzlichen französischen Sprach- und Rechtskenntnissen aus, die bestens auf die Herausforderungen der internationalen Zusammenarbeit innerhalb eines europäischen Kontextes vorbereitet sind.

Das französische Rechtssystem ist, neben dem deutschen, eines der wichtigsten in Europa und hat zahlreiche Länder geprägt (von Österreich nach Japan). Dank des Doppelstudiums am CJFA werden Sie beide Rechtssysteme kennenlernen und sich somit optimal auf den heutigen Arbeitsmarkt vorbereiten – in Deutschland und in Europa.

Das Doppelstudium des CJFA führt in erster Linie zu zwei Abschlüssen, der französischen Licence en droit und dem deutschen Bachelor of Law (LL.B.). Das integrierte Programm ermöglich sowohl das Weiterstudium zum Staatsexamen, oder auch zu einem Master im französischen Recht.  

Die ersten beiden Jahre geschehen an der Universität des Saarlandes, während die letzten beiden Semester in Frankreich bei einer unserer 7 Partneruniversitäten absolviert werden.

Seit seiner Gründung im November 1955 hat das CJFA einen bedeutenden Beitrag zur Lehre und Forschung in Frankreich und Deutschland geleistet. Sie werden mit Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet studieren und sich von unseren Alumni in den vielfältigsten Branchen für ihre Karriere inspirieren lassen.

100% unserer Studierenden

finden eine Stelle innerhalb von 6 Monaten nach ihrem letzten Abschluss.

Nr. 1

Das CJFA war die erste Institution für deutsch-französisches Recht  – und genießt heute noch das Vertrauen der französischen und deutschen (Bundes)justizministerien mit dem exklusiven Auftrag zur Ausbildung deutsch-französischer Anwälte und Notare.

deutsche Juristen

Top 100

Die Universität des Saarlandes, wozu das CJFA gehört, zählt zu den 100 innovativsten Universitäten in Europa.

Warum das CJFA?

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Erfahrung & Tradition

Das CJFA als Ausbildungsstätte für deutsch-französische Juristen ist die einzige Einrichtung weltweit, die zur Vergabe eines französischen Diploms durch das französische Bildungsministerium berechtigt ist.

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Anerkannte Expertise

Das CJFA wurde 2015 vom deutschen Bundesjustizministerium und vom französischen Justizministerium zur exklusiven Ausbildungsstätte für deutsch-französische Notare ernannt.
Zudem bietet das CJFA ein deutsch-französisches Referendariats-, als auch ein Weiterbildungsprogramm für Rechtsanwälte an.

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Studium an einer Topuniversität

 Die Universität des Saarlandes zählt zu den 100 innovativsten Universitäten in Europa (Reuters), und wurde von Manager Magazin auf Platz 14 der besten Universitäten für das Jahr 2020-2021 gewählt.
Ferner haben Absolventen des CJFA die Möglichkeit am Europa-Institut mit einem Master ihr Studium fortzusetzen, welches eines der zwei führenden Institutionen auf dem Gebiet des Europarechts weltweit ist.

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Breites Spektrum von Rechtsgebieten

Das Studium umfasst das gesamte Zivil-, Öffentliche- und Strafrecht der beiden Rechtsordnungen. Dies garantiert eine fundierte Grundausbildung im deutschen und fanzösischen Recht.

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Spannendes Auslandsjahr an einer führenden Partneruniversität Frankreichs

Für Sie besteht die aufregende Möglichkeit, ein Jahr an einer führenden Universität (Universität Côte d’Azur, Grenoble Alpes, Lorraine, Lumière Lyon 2, Paris-Panthéon-Assas, Strasbourg oder Toulouse 1 Capitole), welchen zu den 3% der Top-Forschungsuniversitäten weltweit zählen, zu studieren. Sie werden eine andere Kultur, eine alternative Perspektive der Rechtslehre und eine andere akademische Atmosphäre erleben.

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Strukturiertes Lernen für Bestnoten bei den Staatsexamina

Absolvent*innen des CJFA erreichen überdurchschnittliche Noten bei den Staatsexamina – regelmäßig erlangen unsere Absolvent*innen die besten Noten, die im Saarland für die erste juristische Staatsprüfung vergeben werden. 

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Freischuss beim Staatsexamen

Bei Student*innen des CJFA bleiben bei der Berechnung der Studienzeit bis zum erstmaligen Ablegen des Staatsexamens nach acht Semestern in Regelstudienzeit (sog. „Freischuss“) zwei Semester unberücksichtigt, sodass der Freischuss erst nach zehn Semestern, anstatt regulär nach acht Semestern, geschrieben werden kann (§ 19 S. 3 JAG).* Die französische Licence-Note kann im Rahmen des deutschen Schwerpunktes als Note angerechnet werden. Damit ersparen sich die Student*innen viel Aufwand im Hinblick auf das erste Staatsexamen, da nicht noch Prüfungen in einem anderen Schwerpunktbereich anfallen. * in der Fassung vom 06.06.2018

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Außerordentliche Karriereperspektiven

Mit über 65 Jahren an Erfahrung und Tausenden von Alumni hat das CJFA ein sehr starkes Verständnis von den Erwartungen des Arbeitsmarktes für Jurist*innen in Deutschland und Europa entwickelt. Mit unserem breit aufgestellten Alumninetzwerk, sowie unserer hauseigenen App kommen Sie schnell und unkompliziert an Stellen in den unterschiedlichsten Branchen, von Ihrem ersten Praktikum hin zu Ihrer Beförderung zur Führungskraft.

Was bedeutet “deutsch-französisches Doppelstudium“?

Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums am CJFA und an einer französischen Partneruniversität werden den Studierenden das französische Diplom “Licence en droit” und der deutsche Bachelor of Law, (LL.B.) verliehen.

Dieses Studium wird weiter bis zum ersten Staatsexamen oder Master of laws fortgesetzt. Insgesamt dauert das Studium min. 5 Jahre.

Das Doppelstudium am CJFA ist kein „Hybrid-Modell“ ohne tatsächlichen Abschluss, sondern ein anerkanntes Studium. Vielmehr werden sowohl das deutsche als auch das französische Recht so studiert, wie in einem rein deutschen oder einem rein französischen Studiengang – ein starkes Argument auf dem heutigen Arbeitsmarkt.

Das Doppelstudium ermöglicht Ihnen den Zutritt zu französischen Master-Studiengängen. Falls Sie es wünschen: Als Absolvent*in des CJFA werden Sie privilegierten Zugang zu vielen spezialisierten französischen Masterstudiengängen erhalten, insbesondere zu den deutsch-französischen Studiengängen unserer Partneruniversitäten.

Die Licence en droit – eine kurze Vorstellung in französischer Sprache von unserer Partneruniversität Grenoble Alpes.

Alumni über ihre Erfahrung am CJFA

Lisa hat gerade ihre Licence am CJFA beendet und bereitet sich aktuell auf das Staatsexamen vor. Sie zählt zu den Jahrgangsbesten.

 

Zu ihrem ersten Jahr am CJFA:

 

“Ausschlaggebender Grund für meine Anmeldung am CJFA war, dass ich nach dem Abitur mein Französisch verbessern und nicht „nur“ deutsches Recht studieren wollte. Außerdem halte ich mir somit die Möglichkeit offen, die französische Sprache in meinen späteren Berufsalltag zu integrieren. 

 

Zur französischen Teil des Studiums:

 

Anfangs hatte ich Bedenken, dass meine Französischkenntnisse aus der Schule nicht ausreichen würden, um den Vorlesungen zu folgen. 

Wenn ich ganz ehrlich bin: es war etwas gewöhnungsbedürftig, man konnte sich aber immer auf die Hilfe von französischen Kommilitonen verlassen. Und nach einigen Wochen war es auch kein Problem mehr. 

 

Das hatte mich sofort positiv überrascht: die Hilfsbereitschaft der anderen Kommilitonen (auch der höheren Semester). 

 

Dadurch das die Anzahl der Studenten am CJFA im Gegensatz zur Anzahl der Studierenden der Rechtswissenschaften kleiner ist, besteht ein engerer Kontakt untereinander und auch mit den Professoren. 

 

Wie lassen sich beide Teile des Studiums kombinieren?

 

Der Studiengang ist so aufgebaut, dass man im deutschen Recht wie alle anderen auf die erste juristische Prüfung hinarbeitet, und man dadurch die Möglichkeit einer vollständigen juristischen Ausbildung sowohl im deutschen, als auch im französischen Recht hat (da die französische Licence die Voraussetzung für den Master in Frankreich ist).

 

Die beiden Abschlüsse werden außerdem parallel absolviert, sodass man das deutsche Studium (auch im dritten Jahr) nicht unterbrechen muss, wenn man dies nicht möchte. Trotzdem erwirbt man die französische Licence. Diese kann außerdem als Schwerpunkt im Rahmen der ersten juristische Prüfung anerkannt werden. 

 

Bei Bedenken, dass die Arbeitsbelastung zu groß wird, sollte man sich nicht zu viele Gedanken machen, da man sich schnell daran gewöhnt. 

 

Das gibt es nirgendwo anders:

Erstens besteht die Möglichkeit eines Auslandsjahres vor der ersten juristischen Prüfung im Ausland, was im normalen Jura-Studium eher schwieriger ist: es kann zumeist nicht für die erste juristische Prüfung angerechnet werden, man unterbricht sein Studienprogramm, man verliert den Kontakt zu den Kommilitonen, mit denen man angefangen hatte…. Und alles muss man selbst organisieren.

 

Am CJFA hingegen wird das Auslandsjahr logistisch unterstützt: die Anmeldung bei der Universität im Ausland ist unproblematisch, die Credit Points zählen für die Licence, die wiederum für den Schwerpunktbereich (der ersten juristischen Prüfung) angerechnet werden können. Und eine große Mehrheit wählt diese Option, so dass sich alle im vierten Jahr wiederfinden. 

 

Und zweitens beginnt im dritten Jahr der Licence die Spezialisierung (droit privé/public). So kann man seine Kenntnisse in seinem Wahlgebiet vertiefen. Dies stellt eine Abwechslung zu dem vorgeschriebenen Ablauf der deutschen Prüfungsordnung dar.

Und nicht zuletzt, mit einer eine Ausbildung nicht nur im deutschen Recht, sondern auch im französischen Recht entwickelt man unterschiedliche Blickwinkel auf Probleme, verschiedene Lösungen… Dadurch gewinnt man ein besseres Verständnis auch des deutschen Rechts: man kann schneller Verbindungen zwischen Konzepten herstellen. Außerdem erscheinen Schemata selbstverständlicher. Man entwickelt einfach diese Fähigkeiten, Zusammenhänge zu identifizieren – was schließlich den guten Juristen ausmacht.

Lisa SPANIER

über ihre ersten Zeiten am CJFA, (Jahrgang 2018)

Laura Jaillet ist Volljurist, und arbeitet heute als Staatsanwältin beim saarländischen Landesministerium für Justiz.

Ich bin deutsch-französisch aufgewachsen und es war mir ein Anliegen, beide Rechtssysteme kennen zu lernen und zumindest in Grundzügen zu beherrschen, bevor ich mich entscheide in welchem Land ich mich nach meiner universitären Ausbildung niederlassen möchte. 

 

Zudem stellt diese Ausbildung eine gute Grundlage dar, um ggf. in europäischen oder internationalen Organisationen oder in den diplomatischen Dienst aufgenommen zu werden.

 

Ich war von 2007 bis 2009 am CJFA, habe anschließend mein drittes Licence-Jahr in Aix-en-Provence absolviert und bin danach zurück gekehrt um das dritte Jahr deutsches Recht und den Schwerpunktbereich französisches Recht zu machen und das erste Staatsexamen abzulegen.

 

Da ich nur von der 5. bis 9. Klasse in einem AbiBac-Zweig war, von der 10. bis 12. Klasse jedoch eine deutsche Schule besucht habe, hatte ich Anfangs die Befürchtung die Methodik der Dissertation nicht zu beherrschen. Da in den ersten Wochen jedoch ausführlich die Methodik im TD behandelt wurde, stellte sich diese Befürchtung als unbegründet heraus.

 

Ich habe erwartet, dass es viel Arbeit wird. Das wurde es zeitweise auch. Aber es hat sich gelohnt. Ich war mit meinen Kommilitonen im „flow“ wie später nie wieder. Am CJFA herrscht ein hoher inhaltlicher Anspruch, kombiniert mit der hervorragenden Verfügbarkeit der Lehrkräfte.

 

Die kleinen Gruppengrössen im TD und in den französischen Vorlesungen sind auch von Vorteil: deutsche Studenten können so viele Fragen stellen, wie nötig… und es ähnelt dem Betreeuungsniveau an den teuren Elitenuniversitäten bzw. “Grandes écoles”.

Das CJFA ist nach meiner Kenntnis die einzige deutsch-französische Ausbildung, die es wirklich ermöglicht die vollen Grundlagen bis zur Licence in beiden Rechtssystemen zu erwerben: es ist wirklich eine umfassende deutsch-französische Ausbildung ohne Zeitverlust – im Gegensatz zur Alternative: ein Erasmus-Auslandsjahr in Frankreich, ohne Abschluss und ohne klare Antwort auf die Frage “was habe ich denn hier gelernt?”.

Laura JAILLET

Staatsanwalt, Jahrgang 2009

Frequently Asked Questions

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Inhalte des Studienganges

Das komplette Studium bietet sowohl theoretische und praktische Einheiten an. Mit den Vorlesungen und den Arbeitsgemeinschaften nehmen Studierende des CJFA an insgesamt 250 Semesterstunden teil. Das Stundenpensum des dritten Jahres der Licence (L3) ist abhängig von der jeweiligen Partneruniversität.

 

Die drei Studienjahre Jahre umfassen die klassischen Hauptfächer des deutschen und französischen Zivilrechts (Einführung, Familien-, Schuld- und Sachenrecht), des Öffentlichen Recht (Staatsrecht I (Staatsorganisation), Staatsrecht II (Grundrechte), III (Bezüge zum Völkerrecht, allgemeines Verwaltungsrecht) und auch des Strafrechts (Strafrecht I, II und Verfahrensrecht). Darüberhinaus existieren auch relevante Ergänzungsfächer wie Rechtsgeschichte und Wirtschaftsrecht. 

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Gebühren

Die Studiengebühren richten sich nach den allgemeinen Studiengebühren der Universität des Saarlandes (mehr dazu auf dieser Seite).

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Wie bewerbe ich mich?

 Die Anmeldefrist für das CJFA ist der 15. Juli des jeweiligen Jahres.

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das online-Bewerbungsformular des CJFA. Dabei werden Sie gebeten, Ihre Wunschuniversität(en) für das dritte Jahr zu wählen:

  • Université Grenoble Alpes (gefördert durch DFH)
  • Université de Lorraine (gefördert durch DFH)
  • Université Lumière Lyon 2 (Noch nicht im System vermerkt – bitte im Motivationsschreiben angeben)
  • Université Côte d’Azur
  • Université Paris-Panthéon-Assas 
  • Université de Strasbourg (gefördert durch DFH)
  • Université Toulouse 1 Capitole (gefördert durch DFH)

Zusätzlich benötigen Sie einen Lebenslauf in deutscher und in französischer Sprache, sowie ein Motivationsschreiben in jeder Sprache (ca. 1 Seite) – bitte laden Sie diese als PDF-Datei hoch, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Alle Daten werden streng vertraulich behandelt, mit niemandem geteilt und innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

 

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Wird ein Vorstellungsgespräch stattfinden?

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für das CJFA kann ein Vorstellungsgespräch stattfinden, um die Motivation und die Sprachkenntnisse der Studierende zu überprüfen.

 

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Welche Unterlagen sind für meine Bewerbung erforderlich?

Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung beim CJFA einreichen:

  1. Eine beglaubigte Fotokopie des Abiturzeugnisses, des Baccalauréats oder einer vergleichbaren Hochschulzugangsberechtigung (wenn Sie dieses Dokument nicht haben, können Sie dieses für das Nachrückverfahren bis zum 15. September nachreichen)
  2. Jeweils ein Lebenslauf in französischer und in deutscher Sprache
  3. Jeweils ein Motivationsschreiben in französischer und in deutscher Sprache
  4. Gegebenenfalls andere Nachweise über die französischen Sprachkenntnisse
  5. Ein aktuelles Passbild
  6. Bitte geben Sie die Reihenfolge an, in der Sie sich bewerben möchten, wenn Sie sich an mehreren französischen Universitäten bewerben.

DOPPELSTUDIUM AM CJFA

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dem konkreten Kursplan

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Alles über das mögliche Auslandsjahr

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alle Informationen die Vorteile der Licence für das Staatsexamen

Das Universum des CJFA

Das CJFA in Musik(video) – ein Projekt von Studenten während ihrer Freizeit

In Saarbrücken studieren

Das CJFA stellt sich offiziell vor

Was aus unseren Alumni wird

Aufnahme einer Live-Übertragung aus dem Vorlesungssaal

Eine Zoom-Vorlesung während des Lockdowns 2020

Fragen?

So können Sie uns kontaktieren!

 

Béatrice BYLDA
Nadina SENGER (ab April)
Campus Geb. B4.1 Zi. 2.53 | Aufgang D

Tel.: (+49 681) 302-2121
e-mail: cjfa(a)uni-saarland.de

FAQ

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