Das Doppelstudium des deutsch französischen Rechts
Das Centre juridique franco-allemand (CJFA), welches Teil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes ist, ist eine in Europa einzigartige universitäre Kooperationseinrichtung. Ihr Bestehen und ihre Aufgabe sind das Ergebnis eines geschichtlichen Erbes und spiegeln die Entwicklung der deutsch-französischen Beziehungen wider. Im Laufe der Jahre hat der CJFA Partnerschaften mit führenden französischen Universitäten aufgebaut, um den Studierenden eine breite Auswahl an Möglichkeiten für die Fortsetzung ihres Studiums zu bieten. Die besondere Aufgabe des CJFA besteht darin, gemeinsam französischsprachige und deutschsprachige Studenten auszubilden, die sich für das dreijährige Doppelstudium des deutschen und französischen Rechts interessieren.
Die ersten beiden Studienjahre werden den Studierenden an der Universität des Saarlandes werden. Es gibt mehrere Studienvarianten am CJFA:
- Der Im Rahmen eines dreijährigen integrierten juristischen Studienprogramms, das in Zusammenarbeit mit der Universität Grenoble Alpes, der Universität Lille, der Universität Lothringen (Metz), der Universität Lumière Lyon II, der Universität Nizza Côte d’Azur, der Universität Strassburg und der Universität Toulouse I Capitole entwickelt wurde (Parcours A und Parcours B). Diese Studiengänge ermöglichen nach dreijährigem Studium die Anerkennung eines Doppeldiploms der deutsch-französischen „Licence de droit“ und des Zertifikats der Studien des deutschen und französischen Rechts (ZSDFR). Integrierte Studiengänge zwischen der Universität des Saarlandes und den Universitäten Grenoble Alpes, Lothringen, Straßburg und Toulouse 1 Capitole werden gefördert.
- Im Rahmen eines Austauschsprogramms mit der Universität Paris II (Variante A).
- Im Rahmen eines unabhängigen Programms (Variante C) entscheiden sich die Studierenden ihr Studium in Deutschland mit dem Doppelstudium des deutsch-französischen Rechts für 2 Jahre zu beginnen um später (nach Bestehen von Prüfungen äquivalent zu 120 ECTP) an einer französischen Universität seiner Wahl weiter studieren zu können.
Die CJFA ist vom französischen Ministerium für Hochschulwesen autorisiert, einen Doppelabschluss in Rechtswissenschaften in Partnerschaft mit der Université de Lorraine zu verleihen. Studierende mit einem Diplom des Centre Juridique Franco-Allemand profitieren von einem privilegierten Zugang zu spezialisierten französischen Rechtskursen und insbesondere zu den deutsch-französischen Kursen unserer Partneruniversitäten.
Die „Licence de droit“ (Bachelor des französischen Recht)
Das Centre Juridique Franco-Allemand bietet die ersten beiden Studienjahre des Bachelor-Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes an. Das dritte Jahr des Bachelorstudiums muss an einer französischen Universität absolviert werden.
- Die verschiedenen Varianten des Doppelstudiums
Es sind folgende unterschiedliche Varianten des Doppelstudiums des deutsch-französischen Rechts am Centre Juridique Franco-Allemand möglich:
* Die Variante A
Die Option der Variante A eignet sich insbesondere für Studierende, deren vorrangiges Ziel der Erwerb einer französischen Berufsqualifikation ist. Dieser Kurs ermöglicht es den Studierenden alle Grundlagenfächer, die für die Vorbereitung auf die verschiedenen französischen Berufsprüfungen notwendig sind zu belegen, während sie vom ersten Jahr an eine Spezialisierung im deutschen Recht erwerben. Regelmäßig schließt sich an das Grundstudium eine Spezialisierung in verschiedenen Master-Studiengängen an.
* Die Variante B
Die Variante B richtet sich an all diejenigen Studierenden, die in den ersten sechs Semestern des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes primär den Erwerb eines deutschen Berufsabschlusses (sog. Befähigung zum Richteramt i.S.d. § 5 DRiG) anstreben, jedoch gleichzeitig im Rahmen eines vollwertigen Doppelstudiums vom ersten Semester an eine Spezialisierung im französischen Recht erwerben wollen. Sie entspricht einer deutschen Pädagogik und setzt die Kenntnis des deutschen Lernsystems voraus. Daher richtet sich die Var. B in erster Linie an Schulabgänger, die die zwei juristischen Staatsexamina ablegen möchten. Daneben erhalten die Studierenden nach erfolgreichem Abschluss ihres Grundstudiums des französischen Rechts jedoch ebenfalls eine „Licence de droit“ ihrer französischen Partneruniversität.
*Die Variante C
Die zu Beginn des akademischen Jahres 2013 eingerichtete Variante C basiert auf den Organisation der Variante A. Es handelt sich hierbei lediglich um eine administrative Modalität, denn Anmeldung und Registrierung richten sich gemäß den Modalitäten der Variante B, aber Prüfungen des Grundstudiums der Licence jedoch gemäß der Variante A). Regelmäßig schließt sich an das Grundstudium eine Spezialisierung in verschiedenen Master-Studiengängen an.
- Die Organisation des Doppelstudiums
Die beiden ersten Studienjahre der Varianten bestehen aus einen gemeinsamen Kern von theoretischem und praktischem Unterricht. Die Stundenzahl pro Semester für die ersten beiden Jahre des Bachelorstudiums beträgt 250 Stunden (ohne die zusätzlichen Stunden deutsches Recht zur Vorbereitung des 1. Staatsexamens). Der Umfang des dritten Jahres des Bachelorstudiums hängt von der französischen Universität ab, an der es absolviert wird. Zu den Fächern des französischen Rechts gehören nicht nur die klassischen Grundlagenfächer des Privatrechts (Einführung in das Recht, Familienrecht, Schuldrecht) und des öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht), sondern auch ergänzende Fächer (Rechtsgeschichte, internationale Beziehungen, Sachenrecht, allgemeines Strafrecht, Strafprozessrecht, Politikwissenschaft oder Einführung in das Wirtschaftsrecht).
Die deutschen Fächer der gemeinsamen Grundausbildung aller Varianten bestehen aus dem Bürgerliches Vermögensrecht, Strafrecht I, Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht), Staatsrecht II (Grundrechte), Staatsrecht III (Bezüge zum internationalen Recht), Europarecht, Schuldrecht, strafrechtliches Sanktionssystem. Zusätzlich zu diesen Fächern, der Grundausbildung gibt es für die Variante A sowie für die Variante B zusätzliche Fächer, die für die Ausbildung der französischen Juristen, sowie für die erste juristische Staatsprüfung notwendig sind.
Tabelle der Studien- und Prüfungsleistungen des Licence-Studiengangs (Var. A und C)
Tabelle der Studien- und Prüfungsleistungen des Licence-Studiengangs (Var. B)
Das Zertifikat der Studien des deutsch französischen Rechts (ZSDFR)
Studierende, die zu einem der integrierten juristischen Studiengang zugelassen sind (Grenoble Alpes, Lille, Lothringen, Lumière Lyon II, Nizza Côte d’Azur, Straßburg und Toulouse Capitole 1), erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss ihres dreijährigen Studiums ein Zertifikat über die integrierten juristischen Studien im französischen und deutschen Recht, welches von der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität des Saarlandes ausgestellt wird.
Dieses Zertifikat basiert auf den Fächern und Prüfungen des Bachelor-Studiengangs, die von den Universitäten in Zusammenarbeit mit der Universität des Saarlandes zusammengsetellt wurden. Dafür müsen die Studierenden die Fächer des französisch und
deutsch Rechts, welche allen Varianten gemeinsam sind, belegen. Das Zertifikat beinhaltet außerdem ein Einführungsseminar zum allgemeinen juristischen Denken zu Beginn des Studiums und ein Seminar zur Rechtsvergleichung am Ende des Studiums (6. Semester). Die Gewichtung der in den Prüfungen erzielten Noten unterscheidet sich zu der Bewertung dieser Fächer im Rahmen des Bachelor-Studiengangs. In der Tat werden französische Fächer hier jedoch nicht bevorzugt. Der Erhalt des Zertifikats ist nicht an den erfolgreichen Abschluss der Lizenz gebunden. Die Durchschnittswerte für die Lizenz und das Zertifikat werden unterschiedlich sein, da sie nicht auf denselben Koeffizienten basieren. Der Durchschnitt des Zertifikats basiert auf dem deutschen Bewertungssystem.
Tabelle aller Fächer des Zertifikats der Studien des deutsch französischen Rechts (ZSDFR)
Der Licence-Studiengang am CJFA wirft aufgrund seiner Besonderheiten gelegentlich einige Fragen auf.
Diese sollen in dieser Rubrik beantwortet werden.
Sollten noch weitere Fragen offen sein, beantworten wir Ihnen diese gerne – setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
1. Muss ich für das Studium am CJFA über gute Französischkenntnisse verfügen?
Allerdings kommt es nicht allein auf die sprachlichen Kompetenzen an. Das juristische Vokabular erlernen Sie am einfachsten durch die dauerhafte Anwendung während des Studiums. Dies kann selbstredend mit einem gewissen Mehraufwand verbunden sein.
2. Bedeutet das, dass ich nicht perfekt zweisprachig sein muss?
3. Wie kann ich mein Französisch noch verbessern, wenn ich mir nicht sicher bin, ob meine Kenntnisse ausreichen?
Zudem bieten die französischen Vorlesungen sowie der Austausch mit französischen Studierenden eine ideale Möglichkeit, die französische Sprache zu praktizieren.
4. Brauche ich eine sehr gute Abiturnote, um am CJFA einen Studienplatz zu erhalten?
5. Was ist mit einem Abibac oder einem deutsch-französischen Abitur?
6. Wie kann ich mich für einen Platz am CJFA bewerben?
7. Was bedeutet deutsch-französisches Recht?
8. Ist das Studium am CJFA wirklich ein vollwertiges Doppelstudium?
9. Muss ich überdurchschnittlich fleißig sein, um am CJFA studieren zu können?
Allerdings müssen keinesfalls alle angebotenen Vorlesungen besucht werden. Entscheidend ist die Fähigkeit, sich selbst zu organisieren, was bedeutet, dass Inhalte auch im Selbststudium erlernt werden können.
10. Muss ich überdurchschnittlich selbständig und organisiert sein, um am CJFA studieren zu können?
Bei einem Doppelstudiengang spielt eine gute Organisation und gutes Zeitmanagement eine wichtige Rolle. Sie sollten daher in der Lage sein, Schwerpunkte zu setzen und sich Inhalte von Vorlesungen auch selbst zu erarbeiten.
11. Welche Abschlüsse sind mit dem Studiengang möglich?
12. Verlängert sich dadurch meine Studienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften?
13. Was habe ich nach der Licence für Fortsetzungsmöglichkeiten im französischen Recht?
14. Wie wird garantiert, dass ich im deutschen Saarbrücken wirklich wie in Frankreich studieren kann?
Überdies gibt es ein eigenes Studiensekretariat, in dem die Verwaltungssprache französisch ist.
15. Wird das gesamte Studium in Saarbrücken abgehalten?
Die Universität Metz nimmt hierbei eine Sonderstellung ein. Sie hat eine Zweigstelle in Saargemünd, die bequem von Saarbrücken aus erreicht werden kann, wodurch eine Fortsetzung des parallelen Doppelstudiums auch im dritten Jahr möglich.
Auch bei der Partneruni Strasbourg besteht einerseits die Option, das dritte Jahr komplett als Auslandsaufenthalt in Frankreich zu verbringen oder aber zwischen Strasbourg und Saarbrücken zu pendeln.
16. Wie groß sind die Unterschiede zwischen dem französischen und dem deutschen System?
17. Welche Unterstützung erhalte ich bei diesen anspruchsvollen Anforderungen?
Darüber hinaus bietet sich der gegenseitige Austausch mit den französischen Studierenden an, um sich untereinander Inhalte zu erklären.
18. Wie sieht mein Stundenplan aus? Gibt es Überschneidungen zwischen deutschen und französischen Veranstaltungen?
Bei der Erstellung geben wir uns größte Mühe, Überschneidungen zwischen Veranstaltungen zu vermeiden. In den meisten Fällen gelingt dies auch, sodass Sie die Möglichkeit haben, alle Veranstaltungen zu besuchen.
19. Stimmt es, dass manche Veranstaltungen auch samstags stattfinden?
20. Gibt es Pflichtveranstaltungen?
21. Wie oft werden am CJFA Klausuren geschrieben?
22. Welche Notensysteme werden am CJFA angewandt?
23. Wofür müssen die Noten umgerechnet werden?
24. Wie geschieht dies genau?
25. Was hat das für Auswirkungen?
26. Wovon hängt die Versetzung ab?
27. Gibt es auch deutsche Voraussetzungen für die Versetzung?
Französische Noten haben keinen Einfluss auf das deutsche Studium.
28. Welche Vorteile bringt das Studium am CJFA mit sich?
29. Welchen Vorteil bringt das Studium am CJFA insbesondere im Hinblick auf das Staatsexamen mit sich?
Die französische Licence-Note kann im Rahmen des französischen Schwerpunkts als Note angerechnet werden. Damit sparen die Studenten Aufwand im Hinblick auf das erste Staatsexamen, da nicht noch Prüfungen in einem anderen Schwerpunktbereich anfallen.
* in der Fassung vom 06.06.2018
30. Ich habe weitere Fragen - wie kann ich das CJFA erreichen?
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!