Immatrikulation
Die zu beachtenden Modalitäten der Einschreibung variieren je nach gewählter Variante1) Einschreibung an der französischen Partneruniversität
Die zugelassenen Kadidaten müssen zunächst den spezifischen Immatrikulationsvorgang an ihrer Ursprungsuniversität durchlaufen. Hierzu wenden sich die zukünftigen Studierenden an ihre jeweilige Universität: Université de Lorraine (DEA Paul Verlaine Metz) (Immatrikulationsformular online ausfüllen), Université Paris II – Assas, Université de Strasbourg (Onlineformular).
Die Studierenden der Variante A müssen sich in jedem Jahr ihres Studiums (L1, L2, L3) erneut an ihrer französischen Partneruniversität zurückmelden.
Die Studierenden der Variante A, unabhängig von ihrer gewählten französischen Partneruniversität, müssen nur die jeweiligen Immatrikulationsgebühren der französischen Universität entrichten. Sie sind von den Semesterbeiträgen an der Universität des Saarlandes befreit.
2) Gebühren im Rahmen einer Immatrikulation in Variante A des Studienganges:
Die Studierenden der Variante A müssen sich in jedem Jahr ihres Studiums (L1, L2, L3) erneut an ihrer französischen Partneruniversität zurückmelden. Sie müssen dementsprechend nur die Immatrikulationsgebühren an ihrer jeweiligen französischen Partneruniversität entrichten. Sie sind also von den pro Semester fällig werdenden Semesterbeiträgen an der Universität des Saarlandes befreit.
Jedoch müssen die Studierenden je Semester die Abgaben ans Studentenwerk entrichten. Diese enthalten sowohl das Semesterticket, das die kostenlose Nutzung des gesamten ÖPNV im Saarland beinhaltet, wie auch den Studierendenausweis.
Die in diesem Rahmen fällig werdenden Gebühren können nur durch Überweisung an folgendes Bankkonto beglichen werden:
Bank : Bank 1 Saar
Kontonummer : 330000
BLZ : 591 900 00
IBAN : DE 195919 0000 0000 33 0000
BIC/SWIFT : SABA DE 5S
Bei ihrer ersten Immatrikulation müssen die Studierenden außer dem Nachweis ihrer getätigten Zahlung an obiges Konto auch einen Nachweis ihrer Krankenversicherung erbringen.
3) Einschreibung an der Universität des Saarlandes
Im Verlauf des Augusts erhalten alles zugelassenen Kandidaten einen Zulassungsbescheid durch das CJFA, der die zu beachtenden Fristen für die Vornahme ihrer Immatrikulation an der Universität des Saarlandes enthält.
Diese Einschreibung kann entweder im Studierendensekretariat (Geb. A4 2) oder online vorgenommen werden.
Bevor sie sich an die Verwaltung der Universität bezüglich ihrer Immatrikulation wenden, müssen die zugelassenen Bewerber den pro Semester fällig werdenden Abgaben ans Studentenwerk entrichtet haben (s. dazu oben).
Die zugelassenen Bewerber müssen anschließend ihrer Immatrikulation folgende Dokumente beifügen:
– den ausgefüllten Antrag auf Immatrikulation
– eine Kopie ihres baccalauréat, Abitur oder eines vergleichbaren Abschlusses
– eine Kopie ihrer europäischen Krankenversichertenkarte
– eine Kopie ihrer Immatrikulationsbestätigung ihrer französischen Partneruniversität
– den Zahlungsnachweis für die zu entrichtenden Gebühren
4) Einschreibung an der DFH zwecks Mobilitätsbeihilfe
Schließlich müssen die angehenden Studierenden sich bei der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) online einschreiben, um in ihrer Auslandsphase eine Mobilitätsbeihilfe erhalten zu können. Diese wird bei der Einschreibung im Online-Formular in der entsprechenden Rubrik beantragt.
Vorzunehmende administrative Schritte :
1) Diese Kandidaten müssen sich zunächst an der Universität des Saarlandes einschreiben:
Im Verlauf des Augusts erhalten alle zugelassenen Bewerber ihren Zulassungsbescheid des CJFA, der die zu beachtenden Fristen für ihre endgültige Immatrikulation im Studierendensekretariat der Universität des Saarlandes (Geb. A4 2, Fr. Vella) enthält.
Diese Immatrikulation kann auch online vorgenommen werden.
2) Die zukünftigen Studierenden müssen sich anschließend an ihrer französischen Partneruniversität einschreiben : je nach Wahl die Université de Lorraine oder die Université de Strasbourg.
Das auszufüllende Formular für Bewerber mit Université de Lorraine als Partneruniversität:
Dossier Inscription Univ. Lorraine 2022/2023
Das auszufüllende Formular und die Liste mit den abzugebenden Dokumenten für Bewerber mit Partneruniversität Université de Strasbourg:
[gview file=“https://www.cjfa.eu/wp-content/uploads/2015/09/dossier-inscription-Strasbourg-1.pdf“]
[gview file=“https://www.cjfa.eu/wp-content/uploads/2015/09/Liste-des-pièces-à-fournir-1.pdf“]
3) Die letzte vorzunehmende Schritt ist die Einschreibung an der DFH/UFA (Deutsch-Französische Hochschule). Diese ist zwingend vor dem 30. September online vorzunehmen.
Zu entrichtende Gebühren im Rahmen der Variante B des integrierten Studienganges :
Die Studierenden der Variante B des integrierten Studienganges müssen sich zwar in allen Studienjahren (L1, L2 und L3) jeweils auch an ihrer französischen Partneruniversität einschreiben (Université de Lorraine oder Université de Strasbourg).
Jedoch sind lediglich an der Universität des Saarlandes pro Semester die üblichen Semesterbeiträge zu entrichten. Diese beinhalten Abgaben an das Studentenwerk, das Semesterticket (das die kostenlose Nutzung des gesamten ÖPNV im Saarland beinhaltet) sowie den Studierendenausweis der Universität des Saarlandes.
Außerhalb ihrer verwaltungstechnischen Immatrikulation an der jeweiligen französischen Partneruniversität sind die Studierenden der Variante B von den Immatrikulationsgebühren befreit. Lediglich die Studierenden, die als Partneruniversität die Université de Lorraine gewählt haben, müssen eine Verwaltungspauschale in Höhe von ca. 5 Euro entrichten.
Die Kandidaten dieser Variante müssen lediglich die notwendigen Schritte für ihre Immatrikulation an der Universität des Saarlandes vornehmen.
Im Verlauf des Augusts erhalten alle zugelassenen Bewerber ihren Zulassungsbescheid des CJFA, der die zu beachtenden Fristen für ihre endgültige Immatrikulation im Studierendensekretariat der Universität des Saarlandes (Geb. A4 2, Fr. Vella) enthält.
Die Einschreibung kann entweder persönlich vor Ort oder online vorgenommen werden.