ie Deutsch-Französische Hochschule und die Deutsch-Uni Online (DUO) bieten kostenfreie Online-Sprachkurse für Ihre Studierenden an. Die Online-Sprachkurse der DUO:
trainieren alle Sprachfertigkeiten
bereiten auf das Studium an der Partnerhochschule vor
führen in wissenschaftliche Arbeitstechniken ein
vermitteln Fachsprache und -wissen für das Studienfach
stellen das deutsche oder französische Hochschulsystem vor
Muttersprachliche Tutoren begleiten den Lernprozess der Studierenden.
Für mehr Informationen:
Registrierung für einen DUO Kurs:
Gehen Sie auf die DUO Seite www.deutsch-uni.com/dfh > Anmeldung.
Geben Sie bitte Ihre Hochschule und Ihren Studiengang an.
Wählen Sie das gewünschte DUO-Modul und Ihren gewünschten Kursstarttermin. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihren Benutzerdaten.
Deutschlernende legen bitte die DUO-Kurseinstufung unter DUO Shop > Meine Daten ab.
Französischlernende bitten wir, uns Ihren letzten Sprachnachweis für Französisch zuzuschicken. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verbindliche Teilnahmebestätigung für Ihren gewünschten Kurs.
Ab November 2020 erhält Felix Schubert für die Dauer eines Jahres ein Abschlussstipendium der Graduiertenförderung der Hochschulen des Saarlandes (GraduSaar) zur Förderung seines Promotionsstudiums im Bereich des vergleichenden öffentlichen Rechts.
Seine juristische Ausbildung begann er 2011 mit einem Doppelstudium am Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA), der Universität des Saarlandes und der Universität Lothringen, welches er 2014 mit einer Licence abschloss. Anschließend verbrachte er ein Auslandsjahr an der Universität Paris II Panthéon-Assas, wo er 2015 eine Maîtrise im Internationalen Recht erhielt, bevor er nach Deutschland zurückkehrte. 2016 wurde ihm eine Bachelor of Laws im französischen Recht der Universität Potsdam verliehen. Ein Jahr später legte er sein Erstes Staatsexamen in Berlin/Brandenburg ab. Seit 2017 promoviert Felix Schubert unter einer cotutelle an der Universität des Saarlandes und der Universität Paris II Panthéon-Assas und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Französisches Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Cossalter an der Universität des Saarlandes. Felix Schubert verfasst seine Dissertation zu dem Thema „Der Staat als Partei von Schiedsverfahren: Vergleich Deutschland – Frankreich“ auf Französisch. Sein 2018 begonnenes Referendariat schloss er 2020 mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Neben seiner juristischen Ausbildung veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Französisch und Englisch zum deutschen Öffentlichen Recht. Seit 2017 unterrichtete und unterrichtet er außerdem deutsches Recht an den Universitäten des Saarlandes, Lothringen und Nizza Sophia-Antipolis. Seit dem Frühjahr 2020 führt Felix Schubert seine Forschungen in Paris fort.
Das 2020 neu aufgelegte Exzellenz-Stipendium GraduSaar wird auf Grundlage der Bestenauslese vergeben. Gefördert werden vor allem kooperative Promotionsverfahren, bei denen das wissenschaftliche Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
Frau Laura Jaillet, Staatsanwältin, wird zum 1. September 2020 an die juristische Fakultät der Universität des Saarlandes abgeordnet. Frau Jaillet wird nebenberuflich als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Amtsgericht 4.0 – Digitalisierung der Justiz“ am Lehrstuhl für Zivilprozessrecht und Deutsches und Europäisches Sozialrecht von Prof. Dr. Stefan Weth arbeiten.
Frau Jaillet wird auch für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Rechtsanwaltskammer Paris, dem Justizministerium des Saarlandes, der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes und der Universität des Saarlandes sowie der Ecole de formation du barreau de Paris (EFB) am Centre juridique franco-allemand zuständig sein. Diese Abkommen betreffen zum einen die Erstausbildung deutscher Referdare und der angehenden Rechtsanwälte der Pariser Anwaltsschule, zum anderen die Fortbildung französischer Juristen im deutschen Recht und deutscher Juristen im französischen Recht.
Frau Jaillet studierte französisches und deutsches Recht am Centre Juridique Franco-Allemand und an der Universität des Saarlandes. Sie war Referendarin am Kammergericht in Berlin. Im Jahr 2018 wurde sie als Stellvertretende Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Offenburg vereidigt. Seit dem 1. September 2020 ist sie Staatsanwältin im Saarland, was ihre Abordnung an die Universität des Saarlandes ermöglichte.
Der „BIJUS Dissertationspreis“ des Centre
juridique franco-allemand der Universität des Saarlandes zeichnet rechtswissenschaftliche
Dissertations- oder Habilitationsschriften im französischen Recht oder in der deutsch-französischen
Rechtsvergleichung in deutscher Sprache aus.
Es werden keinerlei Bedingungen an die
Nationalität des Kandidaten oder die Universität, an welcher die Dissertation erfolgte,
gestellt.
Artikel 2
Die Zusammensetzung der Jury des „BIJUS
Dissertationspreises“ wird durch die Direktoren des Centre juridique
franco-allemand der Universität des Saarlandes bestimmt.
Die Zusammensetzung wird bei Eröffnung des
Bewerbungsverfahrens bekanntgegeben.
Artikel 3
Die Dissertation des Preisträgers wird mit
dem Titel „Erster BIJUS Dissertationspreis des Centre Juridique Franco-Allemand“
ausgezeichnet. Diesen darf der Preisträger auf jedem Exemplar seiner
Dissertation nutzen.
Der Preisträger erhält ein Preisgeld von 1000 Euro.
Die Jury des „BIJUS Dissertationspreises“ kann
einen oder mehrere „Dissertationspreise“ verleihen.
Die Dissertation des Preisträgers eines
einfachen „Dissertationspreises“ wird mit dem Titel „BIJUS Dissertationspreis
des Centre juridique franco-allemand“ ausgezeichnet. Diesen darf der
Preisträger auf jedem Exemplar seiner Dissertation nutzen.
Kommt die Jury zu dem Schluss, dass keine
der eingereichten Dissertationen den Anforderungen der Verleihung eines ersten
Preises genügt, kann sie entscheiden lediglich einen einfachen
„Dissertationspreis“ zu verleihen.
Artikel 4
Bewerbungen für den „BIJUS
Dissertationspreis“ des Centre juridique franco-allemand können ab dem 1.
Februar 2020 eingereicht werden. Die
Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2020.
Zur Bewerbung können Dissertations- und
Habilitationsschriften eingereicht werden, welche zwischen dem 1. September
2014 und dem 31. Mai 2020 beendet worden sind.
Die Preisverleihung erfolgt im Laufe des
Kalenderjahres 2020.
Artikel 5
Folgende Bewerbungsunterlagen sind
einzureichen:
ein Bewerbungsschreiben, welches eine
Adresse, sowie den Namen und Vornamen des Kandidaten beinhaltet
einen Lebenslauf
zwei maschinengeschriebene Exemplare der
Dissertation
Entwicklung neu denken Herausforderungen und Chancen Eine Konferenzsimulation in der Europäischen Akademie Otzenhausen (an der A1 zwischen Saarbrücken und Trier am Rande des Nationalparks Hunsrück-Hochwald)
Die Europäische Akademie Otzenhausen wendet sich mit ihrem Praxiskurs Konferenzdolmetschen an fortgeschrittene Studierende des Faches Dolmetschen, an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger/innen mit Praxiserfahrung im Simultandolmetschen.
Die
Teilnehmenden haben die Möglichkeit:
ihre Praxis im Simultandolmetschen unter realitätsnahen Bedingungen (Simulation einer internationalen Konferenz) zu erweitern und ihre Leistungen mit Hilfe von Feedback durch die Fachleiterinnen und Fachleiter erfahrene Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus Praxis und Leh- re – zu diskutieren und zu verbessern,
andere Situationen der täglichen Berufsausübung (Flüsterdolmetschen, Konsekutivdolmetschen) praktisch zu üben,
ihre Eigenpräsentation beim Dolmetscheinsatz sprecherisch und rhetorisch zu optimieren,
in Gesprächen mit den Fachleiterinnen und Fachleitern mehr zu erfahren über professionelle Erfordernisse beim Berufseinstieg und über die Themen Akquise und Berufsverbände.
Die Arbeitssprachen in der Konferenzsimulation sind Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Die Verdolmetschung erfolgt ausschließlich in den Kombinationen de-en, de-fr, de-es, en- de, fr-de, es-de. Um eine optimale Betreuung und möglichst viele Übungsmöglichkeiten zu gewährleisten, muss eine Ihrer Sprachen Deutsch sein! Auch das Relaisdolmetschen kann geübt werden.
Vormittag: Simultandolmetschen eines Fachvortrages in Deutsch mit Diskussion* Anschließend: Analyse und Feedback
Während des
Mittagessens Halten und Dolmetschen von Tischreden
Nachmittag: Simultandolmetschen eines in einer Fremdsprache gehaltenen Fachvortrages mit Diskussion*
Anschließend: Analyse und Feedback Workshop
Rhetorische und sprecherische Eigenpräsentation z.T. Abend: Workshop mit externen Gästen* Nach Rücksprache mit dem/der Fachleiter/in sind auch Flüster- und Konsekutivdolmetschen möglich.
Anmerkungen zum Seminarablauf:
Der Kurs beginnt am Sonntag, 05. April 2020 um 12.30 Uhr mit dem Mittagessen (Arbeitsbeginn ist 14.00 Uhr) und endet am Donnerstag, 09. April 2020 mit dem Mittagessen (Arbeitsende 13.00 Uhr).
Vor- und nachmittags wird in parallel arbeitenden Gruppen in 4 Räumen in insgesamt 10 Kabinen simultan gedolmetscht.
Darüber hinaus können in Absprache mit den Fachleiterinnen/Fachleitern verschiedene Gelegenheiten zum Konsekutivdolmetschen (z.B.: Tischreden) und Flüsterdolmetschen wahrgenommen werden.
Die Studienleiter_innen der EAO und externe Experten_innen werden als Referenten_innen Fachvorträge zu unterschiedlichen Aspekten des Seminarthemas in den vier Konferenzsprachen halten.
Eine kleine Zuhörerschaft wird die Inhalte der Fachvorträge jeweils im Anschluss diskutieren (mit Verdolmetschung).
Auf die Dolmetschleistung der Fachvorträge folgen intensives Feedback, Auswertung und Beratung durch die Fachleiterinnen/Fachleiter.
An jedem Abend findet unter Anleitung einer Sprechwissenschaftlerin ein Workshop „Sprech- und Stimmbildung“ statt und an jedem Morgen findet nach dem Frühstück ein angeleitetes Einsprechen statt. Die Fachleitung Sprechwissenschaft feedbackt die Verdolmetschungen unter dem Gesichtspunkt Stimme/Sprechweise und bietet auf Anfrage individuelle Beratung an.
Die Tagungsgebühr beträgt 325,- € für Studierende und
850,- € für Berufstätige und beinhaltet:
pädagogisches Programm und Fachberatung
Unterbringung im Doppelzimmer (die Buchung eines
Einzelzimmers ist möglich und wird zusätz- lich mit 25,- € pro Nacht berechnet)
Vollpension
Die Fahrtkosten
werden von den Teilnehmenden selbst getragen.
Die Bewerbungsfrist endet am 24.
Februar 2020. Über die endgültige Teilnahme/Nichtteilnahme wird nach Ablauf
der Bewerbungsfrist entschieden! Sie erhalten dann zeitnah eine Nachricht.