Bewerbungen für das Wintersemester

Das CJFA bietet den Studierenden drei verschiedene Studienvarianten an

Jurist zu sein, bedeutet vor allem, das Recht seines eigeneLandes zu kennen.
Deutsch-französischer Jurist zu sein bedeutet
hingegen, zwei verschiedene Rechtssysteme zu kennen und sowohl in Frankreich als auch in Deutschland arbeiten zu können.

Das CJFA bietet als einzige universitäre Einrichtung auf deutschem Boden den Studierenden die Möglichkeit, alle für eine Ausbildung im nationalen Recht erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen und sich gleichzeitig im Recht des Nachbarlandes zu spezialisieren. Das Recht des Nachbarlandes wird somit nicht anstelle des eigenen Rechts, sondern zusätzlich parallel zu diesem behandelt.

Den Studierenden stehen hierfür drei Varianten offen. Alle diese Varianten beginnen mit dem Studium des französischen und deutschen Rechts am Centre Juridique Franco-Allemand der Universität des Saarlandes; das dritte Jahr schließt einen kompletten (Variante A und C) oder teilweisen Aufenthalt in Frankreich mit ein. Eines vorweg: Die Wahl einer Variante hat keinerleiAuswirkungen darauf, wo, das heißt in welchem Land, der zukünftige Beruf ausgeübt wird.

VARIANTE A :

Diese Variante richtet sich an Studierende, die in erster Linie den Erwerb einer französischen Berufsqualifikation anstreben, und einen französischen concours vorbereiten möchten.
Sie wird daher gewöhnlich von Studierenden gewählt, die ein französisches Abitur haben oder die vorrangig eine französische Juristenausbildung wünschen. Den Unterricht der Variante A zu besuchen bedeutet aber keineswegs, ausschließĺich in Frankreich arbeiten zu müssen, im Gegenteil: Diese Variante ermöglicht es den französischen oder den deutschen Arbeitsmarkt zu wählen. Damit dies gewährleistet werden kann, ist mehr als ein Drittel des Stundenumfangs der französischen Licence ausschließlich der Lehre des deutschen Rechts gewidmet.

Das dritte Jahr der Licence findet in Frankreich statt.

Variante A kann in Partnerschaft mit drei französischen Universitäten gewählt werden: der Université de Lorraine (integrierter Studiengang in Partnerschaft mit der Deutsch-Französischen Hochschule mit Doppelabschluß der Licence), der Université Paris II-Assas (Studiengang, der mit dem Programm BerMüPa in Verbindung steht) oder der Université de Strasbourg (in Verhandlung).

Bewerber, die die Variante A wählen, müssen sich vor dem 15. Mai bei der jeweiligen französischen Partneruniversiät (Lorraine /Paris II / Strasbourg) und am CJFA bewerben.

Für eine Bewerbung muss das elektronischen Formular des CJFAausgefüllt, sowie zwei schriftliche Bewerbungsunterlagen an die gewählte Partneruniversität und das CJFA gesendet werden.

VARIANTE B :

Diese Variante richtet sich an Studierende, die in erster Linie den Erwerb einer deutschen Berufsqualifikation mit dem Ziel der ersten juristischen Staatsprüfung anstreben.

Variante B ist zugleich die einzige Variante, die vollständig auf das Staatsexamen vorbereitet, welches Zugangsvoraussetzung für den deutschen juristischen Arbeitsmarkt ist. Mit Erhalt der französischen Licence ist aber auch ohne weiteres eine Berufsausübung in Frankreich möglich. Variante B ermöglicht es daher die Licence des französischen Rechts parallel zum vollständigen Studium der deutschen Rechtswissenschaft zu erwerben. Das dritte Jahr findet in Saarbrücken und Saargemünd/Metz statt.

Die Bewerbung für diese Variante besteht aus zwei verschiedenen Bewerbungen: einer Bewerbung beim CJFA, die vor dem 15. Juli eingegangen sein muss  (formulaire de candidature électronique + schriftliche Bewerbungsunterlagen), sowie einer Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, welche ebenfalls vor dem 15. Juli eingegangen sein muss.

VARIANTE C :

Bewerber, die die ersten beiden Jahre der Licence am CJFA absolvieren, und ihr Studium im dritten Jahr der Licence (L3) an einer französischen Universität ihrer Wahl fortsetzen möchten (dies kann auch eine der Partneruniversitäten der Variante A sein), haben die Möglichkeit, sich für die Variante C zu bewerben. Das Programm dieser Variante basiert auf den Lehrveranstaltungen der Variante A, die Einschreibungen und die Bewerbungen erfolgen jedoch nach den Bedingungen der Variante B.

Variante C richtet sich unter anderem auch an Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen.

Achtung: Die Bewerbungsunterlagen für Variante C müssen alle für die Variante A erforderlichen Unterlagen enthalten, und um die Ergebnisse des Abiturs ergänzt werden. Anhand der Zeugnisse aus 1ère und terminale werden die Bewerber zu einem eventuellen Bewerbungsgespräch eingeladen, welches im Juni in Straßburg stattfindet.

Bei Fragen zur Vorgehensweise bei der Bewerbung, erreichen Sie das Sekretariat des CJFA per Email (cjfa[at]uni-saarland.de) oder unter folgender Telefonnummer: 00 49 681 302 2121.

Frankreichseminar des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen lädt Rechtsreferndarinnen und Referendare zu einem Frankreichseminar nach Paris ein. Das Programm richtet sich insbesondere an Referendarinnen und Referendare, die sich als berufliche Perspektive eine Arbeit mit Bezug zum französischen Recht vorstellen können und die bereits Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben.

Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Anhängen.

 

 

Exzellenzpreis der Deutsch-Französischen Hochschule für Absolvent des CJFA

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ehrt jedes Jahr gemeinsam mit ihren Wirtschaftspartnern die besten Absolventen deutsch-französischer Studiengänge: 2014 erhalten insgesamt sechs Absolventen den mit 1.500 Euro dotierten Exzellenzpreis. Unter den Preisträgern ist Matthieu Bertozzo, der an der Universität des Saarlandes und der Université de Lorraine den Studiengang „Deutsche und französische Rechtswissenschaft“ absolviert hat. Die Preisverleihung findet am 21. November um 18 Uhr in der Französischen Botschaft in Berlin statt.

Matthieu Bertozzo hat seine Licence, den Bachelorabschluss der französischen Juristenausbildung, im Studiengang „Droit“ in diesem Jahr mit der besten Durchschnittsnote aller Studiengänge der Université de Lorraine abgeschlossen. Derzeit absolviert er ein Masterstudium an der Université Panthéon-Assas in Paris und macht ein Praktikum beim französischen Parlament. 

Die Exzellenzpreise für hervorragende deutsch-französische Studienabschlüsse wurden 2002 vom Club des Affaires Saar-Lorraine und der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) initiiert. Als Netzwerk von über 175 Hochschuleinrichtungen in Deutschland und Frankreich fördert die DFH insgesamt 166 integrierte binationale und trinationale Studiengänge. Jährlich schließen rund 1.200 Studenten ihr deutsch-französisches Studium erfolgreich ab. In diesem Jahr werden die Exzellenzpreise gefördert vom Club des Affaires Saar-Lorraine, der Fédération Nationale des Travaux Publics, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., der Rechtsanwaltsgesellschaft Schultze & Braun GmbH sowie dem Lions Clubs Senlis Creil Chantilly und Recklinghausen. 

Mit dem Studiengang „Droit“ bietet das Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) an der Saar-Uni einen zweisprachigen Studiengang an, der ein Grundstudium im französischen sowie im deutschen Recht beinhaltet.

Neuer „Guide de l’étudiant francophone“ online abrufbar

Ab sofort ist die aktualisierte Version des Guide de l’étudiant francophone online abrufbar. Diese Infobroschüre richtet sich an frankophone Studieninteressierte und Studierende und enthält viele nützliche Informationen zum Universitätsstudium in Deutschland, zu den frankreichorientierten Studienmöglichkeiten und zu den interkulturellen Angeboten an der Universität, aber auch praktische Tipps und Kontakte für ausländische Studierende.

Sie können den Guide hier herunterladen.

Folgen Sie uns auf Twitter

Zur leichteren Verbreitung von wichtigen Informationen (Stundenplanänderungen, Informationen zur Studiumsverwaltung, Veröffentlichung der Stundenpläne) wird allen Studierenden empfohlen uns auf Twitter zu folgen. Sie finden uns auf Twitter unter @CJFASaarland

NEU: Variante B CJFA/Straßburg

NEU: Variante B CJFA/Straßburg

Zu Beginn des Studienjahres 2014/2015 führt das CJFA ein neues Programm zum Erwerb der Licence de droit für die Variante B in Kooperation mit der Universität Straßburg ein.

Studienverlauf

Die ersten beiden Jahre werden wie bisher auch am CJFA an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken absolviert. Neu ist aber die Möglichkeit, das dritte Studienjahr an der Universität Straßburg zu absolvieren.

Die Studierenden die sich für das Studienprogramm in Kooperation mit der Universität Straßburg entscheiden können zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  • Möglichkeit 1: ein ganzes drittes Jahr in Straßburg mit deutschen und französischen Vorlesungen, zusammen mit den Studierenden der Variante A  [-> Studienprogramm]
  • Möglichkeit 2: ein „abgeschwächtes“ drittes Jahr mit den französischen Vorlesungen in Straßburg und den deutschen Vorlesungen (5. und 6. Semester) in Saarbrücken [-> Studienprogramm]

Auswahl für das Studienprogramm

Für die Bewerbung wählen Sie bitte „Variante B CJFA/Strasbourg“ aus. Die jeweilige Wahlmöglichkeit (Möglichkeit 1 / Möglichkeit 2) teilen Sie uns bitte in Ihrem Motivationsschreiben mit.

Für alle Kandidaten findet ein Auswahlgespräch in französischer Sprache statt.

Abschlüsse

Die Studierenden können neben der Licence de droit aus Straßburg auch das Zertifikat „Studien des deutschen und französischen Rechts“ (ZSDFR) der Universität des Saarlandes erwerben.

Außerdem können, je nach Wahlmöglichkeit, die ersten vier oder sechs Fachsemester des deutschen Rechts an der Rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes erworben werden.