1. Muss ich für das Studium am CJFA über gute Französischkenntnisse verfügen?
Gute Französischkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung.
Allerdings kommt es nicht allein auf die sprachlichen Kompetenzen an. Das juristische Vokabular erlernen Sie am einfachsten durch die dauerhafte Anwendung während des Studiums. Dies kann selbstredend mit einem gewissen Mehraufwand verbunden sein.
2. Bedeutet das, dass ich nicht perfekt zweisprachig sein muss?
Genau. Wir empfehlen für den Beginn des Studiums ein Sprachniveau von mindestens B2. Viele Studierende am CJFA haben Französisch als Fremdsprache in der Schule gelernt und mittels der ständigen Praxis im Studium verbessert. Man kann somit sagen, dass man sich an die Anforderungen anpasst.
3. Wie kann ich mein Französisch noch verbessern, wenn ich mir nicht sicher bin, ob meine Kenntnisse ausreichen?
Das CJFA bietet vor Beginn des Studienjahres in Kooperation mit dem Sprachenzentrum der UdS einen zweiwöchigen Sprachkurs an, bei welchem die Französischkenntnisse vertieft werden.
Zudem bieten die französischen Vorlesungen sowie der Austausch mit französischen Studierenden eine ideale Möglichkeit, die französische Sprache zu praktizieren.
4. Brauche ich eine sehr gute Abiturnote, um am CJFA einen Studienplatz zu erhalten?
Bei der Auswahl werden die Abiturnote und die Französischnote abgeglichen. Ein guter Notendurchschnitt erhöht die Chance auf einen Studienplatz, da es nur 40 Studienplätze gibt. Neben den Noten werden Bewerbungsschreiben und zusätzliche Nachweise berücksichtigt.
5. Was ist mit einem Abibac oder einem deutsch-französischen Abitur?
Bewerber mit Abibac oder deutsch-französischem Abitur haben den Vorteil, dass sie vorrangig einen Studienplatz erhalten.
6. Wie kann ich mich für einen Platz am CJFA bewerben?
Alle Details zur Bewerbung sind unter dem folgenden Link (Variante B) einsehbar: https://www.cjfa.eu/bewerbung/
7. Was bedeutet deutsch-französisches Recht?
Es gibt kein deutsch-französisches Recht in diesem Sinne, man studiert deutsches Recht und französisches Recht jeweils als eigene Disziplin. Die Studierenden erhalten deshalb auch zwei Abschlüsse.
8. Ist das Studium am CJFA wirklich ein vollwertiges Doppelstudium?
Ja! Bei dem Studiengang am CJFA handelt es sich nicht um „Hybrid-Modell“. Vielmehr werden sowohl das deutsche als auch das französische Recht so behandelt wie in einem rein deutschen oder einem rein französischen Studiengang.
9. Muss ich überdurchschnittlich fleißig sein, um am CJFA studieren zu können?
Aufgrund des Doppelstudiums wird ein hohes Maß an Lernbereitschaft von den Studierenden erwartet. Dies wird damit begründet, dass die Studierenden viele Vorlesungen besuchen und in den französischen Arbeitsgemeinschaften auch „Hausaufgaben“ abgeben müssen. Des Weiteren sollten Studierende auch die Bereitschaft zum Lernen von umfangreichen Vorlesungsinhalten haben.
Allerdings müssen keinesfalls alle angebotenen Vorlesungen besucht werden. Entscheidend ist die Fähigkeit, sich selbst zu organisieren, was bedeutet, dass Inhalte auch im Selbststudium erlernt werden können. 
10. Muss ich überdurchschnittlich selbständig und organisiert sein, um am CJFA studieren zu können?
Jeder universitäre Studiengang erfordert ein gewisses Maß an Selbstständigkeit. Im Gegensatz zur Schule wird man an der Universität weniger „an die Hand genommen“, sondern hat gleichzeitig die Freiheit wie auch die Verpflichtung, sich selbst zu organisieren.
Bei einem Doppelstudiengang spielt eine gute Organisation und gutes Zeitmanagement eine wichtige Rolle. Sie sollten daher in der Lage sein, Schwerpunkte zu setzen und sich Inhalte von Vorlesungen auch selbst zu erarbeiten. 
11. Welche Abschlüsse sind mit dem Studiengang möglich?
Bei der von den meisten (deutschen) Studierenden gewählten „Variante B“ streben Studierende das Staatsexamen im Studiengang Rechtswissenschaften an. Darüberhinaus erlangen die Studierenden während ihres Grundstudiums im französischen Recht fundierte Kenntnisse im französischen Recht und nach dem dritten Studienjahr den Abschluss der Licence en Droit, dem Bachelor-Abschluss der französischen Juristenausbildung.
12. Verlängert sich dadurch meine Studienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften?
Eine Verlängerung des Studiums der Rechtswissenschaften durch die Aufnahme des Droit-Studiums ist nicht die Regel.
13. Was habe ich nach der Licence für Fortsetzungsmöglichkeiten im französischen Recht?
Die Licence alleine bietet keine uneingeschränkten beruflichen Perspektiven in Frankreich. Sie ermöglicht den Zutritt zu französischen Master-Studiengängen. Das CJFA bietet in Kooperation mit vielen renommierten französischen Partneruniversitäten LL.M.- und Master-Studiengänge an. 
14. Wie wird garantiert, dass ich im deutschen Saarbrücken wirklich wie in Frankreich studieren kann?
Das CJFA hat als weltweites Alleinstellungsmerkmal zwei französische Lehrstühle, einen für Zivilrecht und einen für öffentliches Recht, die der rechtswissenschaftlichen Fakultät angehören. Zusätzlich pendeln Dozenten von französischen Universitäten aus Metz, Nancy und Strasbourg und halten Vorlesungen in Saarbrücken am CJFA.
Überdies gibt es ein eigenes Studiensekretariat, in dem die Verwaltungssprache französisch ist.
15. Wird das gesamte Studium in Saarbrücken abgehalten?
Nein. Im dritten Studienjahr (L3) steht ein Auslandsaufenthalt an einer unserer zahlreichen französischen Partneruniversitäten an, welche Sie sich frei aussuchen dürfen (beachte hierzu Bewerbung!).
Die Universität Metz nimmt hierbei eine Sonderstellung ein. Sie hat eine Zweigstelle in Saargemünd, die bequem von Saarbrücken aus erreicht werden kann, wodurch eine Fortsetzung des parallelen Doppelstudiums auch im dritten Jahr möglich.
Auch bei der Partneruni Strasbourg besteht einerseits die Option, das dritte Jahr komplett als Auslandsaufenthalt in Frankreich zu verbringen oder aber zwischen Strasbourg und Saarbrücken zu pendeln.
16. Wie groß sind die Unterschiede zwischen dem französischen und dem deutschen System?
Vorlesungsinhalte, Unterichtsstruktur und Prüfungsstile unterscheiden sich sehr stark zwischen deutschen und französischen Universitäten. Droit-Studierende am CJFA müssen in beiden Systemen zurechtkommen und sich an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen können. Dies erfordert eine gewisse Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, sorgt aber auch für Abwechslung und ermöglicht, neue Methodiken zu erlernen.
17. Welche Unterstützung erhalte ich bei diesen anspruchsvollen Anforderungen?
Das CJFA bietet im ersten Semester meistens eine Vorlesung an, die sich explizit an deutsche Studierende richtet und sich mit der französischen Arbeitsweise und Methodik befasst. Diese wird hier ohne erforderliche Grundkenntnisse in kleinen Schritten erklärt. Auch wird für Studienanfänger jedes Jahr ein Patenprogramm organisiert.
Darüber hinaus bietet sich der gegenseitige Austausch mit den französischen Studierenden an, um sich untereinander Inhalte zu erklären.
18. Wie sieht mein Stundenplan aus? Gibt es Überschneidungen zwischen deutschen und französischen Veranstaltungen?
Der Stundenplan ist online auf der Website etudes.cjfa.eu einsehbar.
Bei der Erstellung geben wir uns größte Mühe, Überschneidungen zwischen Veranstaltungen zu vermeiden. In den meisten Fällen gelingt dies auch, sodass Sie die Möglichkeit haben, alle Veranstaltungen zu besuchen. 
19. Stimmt es, dass manche Veranstaltungen auch samstags stattfinden?
Ja, dies kann vorkommen. Hierbei handelt es sich meistens um eine 1,5-stündige, französische Arbeitsgemeinschaft (sog. „travaux dirigés“, TD). Diese findet gelegentlich samstags statt, weil die TD von französischen Praktikern gehalten werden, welche unter der Woche nicht nach Saarbrücken kommen können. Zudem soll hiermit der mitunter recht volle Stundenplan unter der Woche etwas entlastet werden.
20. Gibt es Pflichtveranstaltungen?
Ja, die genannten TD sind Pflichtveranstaltungen, in denen lediglich 2 unentschuldigte Abwesenheiten pro Semester erlaubt sind. Die Teilnahme an allen anderen Veranstaltungen wird den Studierenden nahegelegt. 
21. Wie oft werden am CJFA Klausuren geschrieben?
Wie auch im regulären Jurastudium in Saarbrücken gibt es nach jedem Semester eine Prüfungsphase. Dabei nehmen Studierende am CJFA regulär an den Klausuren des deutschen Studiums teil. Die Klausuren im französischen Recht werden im Wintersemester nach und im Sommersemester vor den deutschen Klausuren geschrieben. Die zweite Prüfungsphase mit allen französischen Nachklausuren eines Jahres findet Ende August und Anfang September vor den deutschen Nachklausuren statt.
22. Welche Notensysteme werden am CJFA angewandt?
Im deutschen Recht gilt das klassische Notensystem für Rechtswissenschaften bis 18 Punkte, wobei eine Klausur ab 4 Punkten bestanden ist. Im französischen Recht werden Noten auf 20 vergeben, bestanden sind diese ab 10 Punkten. Dank präziser Umrechnungstabellen ist es möglich, eine Vergleichbarkeit der Leistungen im deutschen sowie im französischen Recht herzustellen.
23. Wofür müssen die Noten umgerechnet werden?
Da es sich bei der Licence, die man nach dem dritten Studienjahr erwirbt, um eine „Licence de droit franco-allemand“ handelt, fließen auch deutsche Noten in die französische Durchschnittsnote ein, die am Ende eines jeden Studienjahres über die Versetzung in das nächste Studienjahr entscheidet, mit ein. 
24. Wie geschieht dies genau?
Es wird jeweils die Note der deutschen Parallelveranstaltung zur französischen Veranstaltung herangezogen und fließt so zu einem bestimmten Faktor in die Endnote mit ein. 
25. Was hat das für Auswirkungen?
Der Vorteil für (insbesondere deutsche) Studierende ist, dass sie weniger gute Leistungen mit besseren Leistungen ausgleichen können. Auf diese Weise kann auch eine eventuell nicht bestandene Prüfung ausgeglichen werden und wirkt sich daher nicht so stark auf die Endnote aus. Gerade, falls in der frühen Phase noch Schwierigkeiten im französischen Recht bestehen, ermöglicht das einen Ausgleich durch deutsche Klausuren.
26. Wovon hängt die Versetzung ab?
Die Versetzung in das nächste Studienjahr richtet sich nach der im französischen System errechneten Durchschnittsnote. Mit mindestens 10/20 Punkten hat man ein Studienjahr bestanden und wird in das nächste Studienjahr versetzt.
27. Gibt es auch deutsche Voraussetzungen für die Versetzung?
Studierende am CJFA genießen den Vorteil, dass sie nicht jedes Jahr 50 Leistungspunkte in deutschen Klausuren erreichen müssen. Stattdessen sind 150 Leistungspunkte nach drei Jahren zur Fortführung des Studiums erforderlich.
Französische Noten haben keinen Einfluss auf das deutsche Studium.
28. Welche Vorteile bringt das Studium am CJFA mit sich?
Studierende des CJFA sind in zwei Rechtsgebieten ausgebildet und somit auf die Voraussetzungen im grenzüberschreitenden Raum hervorragend vorbereitet. Sie erlangen zusätzliche Qualifikationen ohne Verlängerung ihrer Studienzeit. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes sind Studierende des CJFA belastbarer und flexibler. 
29. Welchen Vorteil bringt das Studium am CJFA insbesondere im Hinblick auf das Staatsexamen mit sich?
Bei Studenten des CJFA bleiben bei der Berechnung der Studienzeit bis zum erstmaligen Ablegen des Staatsexamens nach acht Semestern (sog. „Freischuss“) zwei Semester unberücksichtigt, sodass der Freischuss erst nach zehn Semestern, anstatt regulär nach acht Semestern, geschrieben werden kann (§ 19 S. 3 JAG).*
Die französische Licence-Note kann im Rahmen des französischen Schwerpunkts als Note angerechnet werden. Damit sparen die Studenten Aufwand im Hinblick auf das erste Staatsexamen, da nicht noch Prüfungen in einem anderen Schwerpunktbereich anfallen.

* in der Fassung vom 06.06.2018

30. Ich habe weitere Fragen - wie kann ich das CJFA erreichen?
Alle Kontaktdaten können Sie hier einsehen: https://www.cjfa.eu/kontaktdaten/
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