Sich für ein Studium am CJFA bewerben

Online-Bewerbungsformular

Bewerbungsschritte für das Doppelstudium LL.B. - Licence / Staatsexamen

 

Bewerbung für das CJFA und die Partneruniversität in Frankreich – Studiengang DROIT 

Bewerber*innen für diese Variante müssen das Online-Bewerbungsformular ausfüllen.

Die Auswahl erfolgt gemeinsam zwischen dem CJFA und ihrer Partneruniversität. Bewerbungsunterlagen für die Var. B müssen bis zum 15. Juli 2023 eingehen. Ein erstes Dossier ist direkt an das CJFA zu richten: cjfa@uni-saarland.de

Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung beim CJFA einreichen:

  1. Eine beglaubigte Fotokopie des Abiturzeugnisses, des Baccalauréats oder einer vergleichbaren Hochschulzugangsberechtigung (wenn Sie dieses Dokument nicht haben, können Sie dieses für das Nachrückverfahren bis zum 15. September nachreichen)
  2. Jeweils ein Lebenslauf in französischer und in deutscher Sprache
  3. Jeweils ein Motivationsschreiben in französischer und in deutscher Sprache
  4. Nachweise über die französischen Sprachkenntnisse (mindestens B2) – kann ggf. durch das französische Baccalauréat, oder durch Französisch als Grundkurs nachgewiesen werden + Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (mindestens C1) – kann auch durch das Abitur oder durch die Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden.
  5. Ein aktuelles Passbild
  6. Bitte geben Sie die Reihenfolge an, in der Sie sich bewerben möchten, wenn Sie sich an mehreren französischen Universitäten bewerben.

Die Bewerber*innen müssen außerdem eine Kopie des Dossiers (E-Mail oder Online) an die französische Universität schicken, an der sie ihr drittes Studienjahr fortsetzen möchten:

  • Universität Lothringen: valerie.vitek (@) univ-lorraine.fr
  • Université Lumière Lyon 2:  catherine.schmitter (@ ) univ-lyon2.fr
  • Universität Côte d’Azur: droit.ri (@) unice.fr
  • Universität Paris-Panthéon-Assas: astrid.herzer (@) u-paris2.fr
  • Universität Strassburg: lafaix (@) unistra.fr
  • Universität Toulouse 1 Capitole: esl (@) ut-capitole.fr

Bi-Nationale (deutsch/französische) oder deutsche Gymnasiasten die über eine andere Hochschulzugangberechtigung als das Abitur verfügen, z. B. das französische Baccalauréat, können sich erst dann an einer deutschen Hochschule einschreiben, wenn ihr ausländischer Hochschulzugangsnachweis anerkannt wurde. Da die Fristen sehr kurz sind, wird empfohlen, sich so bald wie möglich darauf vorzubereiten.

Bitte Beachten!

Der Studiengang Droit hat nur begrenzte Kapazitäten. Wenn Sie trotzdem Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes studieren möchten, können sie sich unter folgendem Link einschreiben:hier.

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