Das CJFA bietet den Studierenden drei verschiedene Studienvarianten an

Jurist zu sein, bedeutet vor allem, das Recht seines eigeneLandes zu kennen.
Deutsch-französischer Jurist zu sein bedeutet
hingegen, zwei verschiedene Rechtssysteme zu kennen und sowohl in Frankreich als auch in Deutschland arbeiten zu können.

Das CJFA bietet als einzige universitäre Einrichtung auf deutschem Boden den Studierenden die Möglichkeit, alle für eine Ausbildung im nationalen Recht erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen und sich gleichzeitig im Recht des Nachbarlandes zu spezialisieren. Das Recht des Nachbarlandes wird somit nicht anstelle des eigenen Rechts, sondern zusätzlich parallel zu diesem behandelt.

Den Studierenden stehen hierfür drei Varianten offen. Alle diese Varianten beginnen mit dem Studium des französischen und deutschen Rechts am Centre Juridique Franco-Allemand der Universität des Saarlandes; das dritte Jahr schließt einen kompletten (Variante A und C) oder teilweisen Aufenthalt in Frankreich mit ein. Eines vorweg: Die Wahl einer Variante hat keinerleiAuswirkungen darauf, wo, das heißt in welchem Land, der zukünftige Beruf ausgeübt wird.

VARIANTE A :

Diese Variante richtet sich an Studierende, die in erster Linie den Erwerb einer französischen Berufsqualifikation anstreben, und einen französischen concours vorbereiten möchten.
Sie wird daher gewöhnlich von Studierenden gewählt, die ein französisches Abitur haben oder die vorrangig eine französische Juristenausbildung wünschen. Den Unterricht der Variante A zu besuchen bedeutet aber keineswegs, ausschließĺich in Frankreich arbeiten zu müssen, im Gegenteil: Diese Variante ermöglicht es den französischen oder den deutschen Arbeitsmarkt zu wählen. Damit dies gewährleistet werden kann, ist mehr als ein Drittel des Stundenumfangs der französischen Licence ausschließlich der Lehre des deutschen Rechts gewidmet.

Das dritte Jahr der Licence findet in Frankreich statt.

Variante A kann in Partnerschaft mit drei französischen Universitäten gewählt werden: der Université de Lorraine (integrierter Studiengang in Partnerschaft mit der Deutsch-Französischen Hochschule mit Doppelabschluß der Licence), der Université Paris II-Assas (Studiengang, der mit dem Programm BerMüPa in Verbindung steht) oder der Université de Strasbourg (in Verhandlung).

Bewerber, die die Variante A wählen, müssen sich vor dem 15. Mai bei der jeweiligen französischen Partneruniversiät (Lorraine /Paris II / Strasbourg) und am CJFA bewerben.

Für eine Bewerbung muss das elektronischen Formular des CJFAausgefüllt, sowie zwei schriftliche Bewerbungsunterlagen an die gewählte Partneruniversität und das CJFA gesendet werden.

VARIANTE B :

Diese Variante richtet sich an Studierende, die in erster Linie den Erwerb einer deutschen Berufsqualifikation mit dem Ziel der ersten juristischen Staatsprüfung anstreben.

Variante B ist zugleich die einzige Variante, die vollständig auf das Staatsexamen vorbereitet, welches Zugangsvoraussetzung für den deutschen juristischen Arbeitsmarkt ist. Mit Erhalt der französischen Licence ist aber auch ohne weiteres eine Berufsausübung in Frankreich möglich. Variante B ermöglicht es daher die Licence des französischen Rechts parallel zum vollständigen Studium der deutschen Rechtswissenschaft zu erwerben. Das dritte Jahr findet in Saarbrücken und Saargemünd/Metz statt.

Die Bewerbung für diese Variante besteht aus zwei verschiedenen Bewerbungen: einer Bewerbung beim CJFA, die vor dem 15. Juli eingegangen sein muss  (formulaire de candidature électronique + schriftliche Bewerbungsunterlagen), sowie einer Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, welche ebenfalls vor dem 15. Juli eingegangen sein muss.

VARIANTE C :

Bewerber, die die ersten beiden Jahre der Licence am CJFA absolvieren, und ihr Studium im dritten Jahr der Licence (L3) an einer französischen Universität ihrer Wahl fortsetzen möchten (dies kann auch eine der Partneruniversitäten der Variante A sein), haben die Möglichkeit, sich für die Variante C zu bewerben. Das Programm dieser Variante basiert auf den Lehrveranstaltungen der Variante A, die Einschreibungen und die Bewerbungen erfolgen jedoch nach den Bedingungen der Variante B.

Variante C richtet sich unter anderem auch an Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen.

Achtung: Die Bewerbungsunterlagen für Variante C müssen alle für die Variante A erforderlichen Unterlagen enthalten, und um die Ergebnisse des Abiturs ergänzt werden. Anhand der Zeugnisse aus 1ère und terminale werden die Bewerber zu einem eventuellen Bewerbungsgespräch eingeladen, welches im Juni in Straßburg stattfindet.

Bei Fragen zur Vorgehensweise bei der Bewerbung, erreichen Sie das Sekretariat des CJFA per Email (cjfa[at]uni-saarland.de) oder unter folgender Telefonnummer: 00 49 681 302 2121.