Ein binationales Forschungszentrum

Das CJFA ist dank der mannigfaltigen Publikationen (sowohl Artikel als auch Lehrbücher) über das französische Recht in deutscher Sprache und über das deutsche Recht in französischer Sprache eine zentrale Institution der Vermittlung der deutschen und französischen Rechtskultur.

Die Universität des Saarlandes ist die einzige deutsche Universität, die mit zwei Lehrstühlen für französisches Recht ausgestattet ist: ein Lehrstuhl für Privatrecht und ein Lehrstuhl für öffentliches Recht. Diese beiden Lehrstühle tragen zur Verbreitung des französischen Rechts in Deutschland bei und bieten gleichzeitig französischen Juristen einen Zugang zum deutschen Recht, was sie zu einer zentralen Schnittstelle zwischen den beiden Rechtssystemen macht. Die Mitarbeiter sind hauptsächlich Absolventen des CJFA, die einen Abschluss im französischen und /oder deutschen Recht vorweisen können, sowie Doktoren/innen und Doktoranden/innen, die sich der Rechtsvergleichung widmen.

Lehrstuhl für französisches Zivilrecht und angewandte Rechtsvergleichung

Der Lehrstuhl für französisches Zivilrecht und angewandte Rechtsvergleichung ist einzigartig in Europa. Aus historischen Gründen sind die Aktivitäten des Lehrstuhls hauptsächlich auf die Lehre und die Forschung im französischen Zivilrecht gerichtet. Der Lehrstuhl weist in diesem Punkt eine Besonderheit auf: Seit seiner Gründung ist er mit einem französischen Universitätsprofessor besetzt, was der Universität des Saarlandes somit ermöglicht, eine Ausbildung im französischem Recht nach den akademischen Anforderungen der französischen Universität anzubieten. Da Rechtssysteme jedoch nicht mehr isoliert betrachtet werden können, stellt der Vergleich mit anderen Rechtssystemen neben der Grundlagenforschung im französischen Zivilrecht einen zentralen Aspekt der wissenschaftlichen Tätigkeit des Lehrstuhls dar. In dieser Hinsicht ist die Entwicklung wissenschaftlicher Verbindungen zu ausländischen Zivilisten ein wichtiges Anliegen des Lehrstuhls.

Zur Lehrstuhlseite

Lehrstuhl für französisches Öffentliches Recht

Der Lehrstuhl für französisches Öffentliches Recht wird seit 2010 von Prof. Dr. Philippe Cossalter geleitet, der damit die Nachfolge von Prof. em. Dr. Christian Autexier angetreten hat. Prof. em. Dr. Christian Autexier ist Verfasser von Lehrbüchern über das deutsche Recht in französischer Sprache, sowie über das französische Recht in deutscher Sprache. Zudem hat er die frei zugängliche Datenbank BIJUS ins Leben gerufen, die mehr als 7.500 Fundstellen über das jeweilige Recht des Nachbarlandes und ca. 90 synoptische Übersetzungen bereitstellt und nun von Prof. Dr. Philippe Cossalter fortgeführt wird.

Zur Lehrstuhlseite

Binationale Dissertationen

Seit 1998 begleiten die beiden Lehrstuhlinhaber binationale Dissertationen. Diese wissenschaftliche Arbeit, die von einem der beiden Lehrstuhlinhaber und einem Professor einer französischen Universität betreut wird, verleiht dem Doktoranden nach erfolgreicher Disputation sowohl den französichen „docteur en droit“ als auch den deutschen „Dr. iur.„. Bis 2006 wurde diese besondere akademische Würde elfmal vergeben und derzeit sind ca. zehn weitere Dissertationen in Arbeit. Mit den dabei eingefahrenen Resultaten rangieren die deutsch-französischen Juristen aus Saarbrücken sowohl im Spitzenfeld der deutschen als auch der französischen Fakultäten!
Mehr Informationen zu dieser Art von Promotion finden Sie auf der Seite der Deutsch-französischen Hochschule.